Wer von den Erben muss beim Löschen einer Grundschuld unterschreiben?
Es gibt einen Alleinerben und drei Pflichtteilsberechtigte Kinderr.
Die Immobilie des Verstorbenen ist verkauft und es soll eine getilgte Grundschuld gelöscht werden.
Der Alleinerbe hat einen Erbschein beantragt, unterschreibt er die Änderung im Grundbuch alleine oder müssen die Kinder auch unterschreiben, obwohl sie nur Anspruch auf den Pflichtteil haben.
1 Antwort
Freiheit
Zur Löschung der Grundschuld bedarf es neben der Löschungsbewilligung des Gläubigers des öffentlich beglaubigten Löschungsantrags des Eigentümers. Die Pflichtteilsberechtigten haben damit nichts zu tun.
Handelt es sich um eine B r i e f grundschuld, ist dem Grundbuchamt auch der Grundschuldbrief vorzulegen.
Der Notar nimmt zweckmässigerweise den Löschungsantrag in den Kaufvertrag mit auf.