Rückforderung von gestellter Mietkaution durch Jobcenter?
Hallo!
Habe am 01.06.2006 meine Mietkaution vom Jobcenter gestellt bekommen. Bin am 01.09.2018 ausgezogen und zu meiner Mutter gezogen die stark an Demenz und Alzheimer erkrankt ist. Mein Vermieter wollte die kaution nicht auf neuen Mietvertrag mitübernehmen. Habe das Geld ausbezahlt bekommen nachdem ich selbst eine gleiche Kaution dem Vermieter zahlen musste. Der Vermieter ist der selbe.
Nun fordert der Jobcenter die Kaution zurück. Ist dies nicht schon verjährt? Habe viele jahre vom Jobcenter nichts mehr gehört...
MFG Endres Eva
5 Antworten
Eine Forderung kann nicht verjähren bevor sie fällig geworden ist.
Wenn das Jobcenter die Kaution unter der Bedingung übernommen haben sollte, daß die Kaution nach Ende des Mietverhältnisses zurück zahlbar ist, dann wird dieser Rückzahlungsanspruch erst mit Ende des Mietverhältnisses fällig.
Was genau vereinbart worden ist, können wir natürlich nicht wissen. Was ich -als Vermieter- weiß ist allerdings, daß die Jobcenter in solchen Fällen sich immer vom Mieter Formulare unterschreiben lassen in denen alle Einzelheiten geregelt sind.
Schau besser erst einmal in Deine Unterlagen.
Hallo !
Es kommt darauf an ob du damals 2006 die Kaution an das Jobcenter selbst zurückgezahlt hast. Schau in deinen Leistungsbescheid ob das Jobcenter dir damals 10% vom maßgeblichen Regelbedarf einbehalten hat. Die Jobcenter handhaben das in aller Regel so. Wenn dem so ist gehört die Kaution natürlich dir den du hast sie selbst bezahlt. Normal müßte sonst ein Schreiben existieren das der Vermieter die Kaution an das Jobcenter direkt zurückzuzahlen hat. Jedoch nur wenn Sie bei dir nichts einbehalten haben.
Der Rückforderung des Jobcenters kannst und solltest du Widersprechen, da du ja ohnehin diese zurückgezahlte Mietkaution wieder bezahlt hast wie du schreibst. Zudem an den gleichen Vermieter.
Fazit : Das Jobcenter hat deshalb keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Liebe Grüße
Die Kaution steht nach dem Auszug ( 2018 ) demjenigen zu, der sie bezahlt hat !
1. Hatte die Mutter, für eure jetzt gemeinsame Wohnung, bereits eine Kaution gezahlt, warum solltest du diese nochmals zahlten ?
2. War dieser Umzug mit dem Jobcenter abgestimmt, zahlt es auch eine notwendige neue Kaution, verrechnet mit der vorherigen Kaution.
Du aber hast ( 2018) etwas ausbezahlt erhalten, was dir nicht gehört ...... also ist die Forderung rechtens !
die Kaution für Mutter ist abgegolten..da bei meiner Mutter vir vielen Jahren eine Kaution war die abgearbeitet wird ubd somit nichts mehr steht.
Wer soll hier wissen, welche verjährungsunterbrechenden Massnahmen erfolgt sind.
Frag dort nach.
Hier in einem ähnlichen Fall die Frage an einen Anwalt und seine Antwort:
Rückzahlungsforderung Mietkautionsdarlehen ARGE
https://www.frag-einen-anwalt.de/Rueckforderung-Mietkautionsdarlehen-ARGE--f265842.html