zwei freiberufliche Tätigkeiten mit eigener Steuernummer- fortlaufende Rechnungsnummer?
Hallo, ich habe seit kurzem eine zweite freiberufliche Nebentätigkeit, für die mir das Finanzamt eine eigene Steuernummer zugeteilt hat. Mir ist nicht klar, wie sich das auf die Rechnungsstellung auswirkt. Schreibe ich meine Rechnungen für das Jahr weiter fortlaufend und gebe nur die der jeweiligen Tätigkeit entsprechende Steuernummer auf der Rechnung an, oder muss Ichfür die beiden Tätigkeiten nun eigene "fortlaufende Rechnungen" schreiben, wo ich bei der zweiten Tätigkeiten also wieder "bei 0" anfange?
3 Antworten
Ich habe ebenfalls mehrere nebenberufliche selbständige Tätigkeiten. Alle mit einer Steuernummer. Meine Rechnungserstellung erfolgt so:
Jedes Unternehmen hat einen eigenen Nummernkreis, aber mit dem Anfangsbuchstaben des Gewerbe:
S1, S2, S3, S4 * Z1, Z2, Z3, Z4, usw. * Diese Nummernkreise sind seit Jahren fortlaufend, sie fangen in einem neuen Jahr nicht wieder bei 1 an.
Somit kann kein Kunde sehen, wie viele Rechnungen ich an andere Kunden erstelle.
Die Rechnungen wurden seitens des Finanzamtes noch nie geprüft.
Allerdings hat das Finanzamt zu Beginn von mir mal eine Rechnungsübersicht erhalten. Dort waren alle Rechnungen mit Nummern und Beträgen aufgeführt.
Ich als Laie würde das wohl eher sauber trennen, das wird wohl auch nicht so schwer sein.
Im Falle einer Betriebsprüfung würde wohl u.a. geprüft werden, ob Rechnungen unzulässig storniert wurden etc. Da ga es gerade ein Urteil gegen einen Promikoch.
Die Zuordnung wäre für den Betriebsprüfer vermutlich etwas schwieriger, aber nicht ausgeschlossen. Ein zweites Geschäftskonto hast Du vermutlich auch nicht.
Hat das FA nicht gewußt das Du schon eine hast? Ich habe z.B. eine und eine Zusätzliche wegen Mieteinahmen mit einer 2. Person. Sonst hätte ich nur eine.
In welchem BL lebst du? So wie du es schilderst kann es -ich kann nur für NRW sprechen- so nicht sein, aber vielleicht haben andere Bundesländer noch andere, alte Regelungen. Grundsätzlich ist jede EÜR unter einer separaten Steuernummer abzugeben. Eine Tätigkeit kann (zur Zeit noch) unter der Steuernummer der Eheleute, unter der die Einkommensteuer läuft, geführt werden. Künftig sollen alle weiteren Tätigkeiten von der Einkommensteuer abgekoppelt werden, dann gibt es noch ein größeres Steuernummernchaos...
Doch, das Finanzamt weiß das. Es ist richtig, dass für eine neue Tätigkeit eine weitere Steuernummer zum Zwecke der Gewinnermitlung erteilt wird.