Was muss ich beachten, wenn ich im Testament den Tierverein berücksichtigen will?
Was kann ich tun, daß das Tierheim zuverlässig erben wird, einfach so ins Testament schreiben? Oder sollte der Verein davon jetzt schon Kenntnis nehmen damit das wasserdicht ist bei meinem Ableben?
4 Antworten
Verschiedenes ist zu beachten:
- Wird der Tierschutzverein Alleinerbe? Dann kann es Probleme mit pflichtteilsberechtigten Erben (Kinder, Eltern) geben. Haben die schon vorher Schenkungen zur Abfindung bekommen, muss das mit ins Testament.
- DEn Erben genau bestimmen. Also nicht "Erbe ist der Tierschutzverein" es könnte ja bis zum Erbfall einen zweiten im Ort geben, sondern "Erbe ist der Tierschutzverein von 1957 in der XY Straße."
- Eventuell eine Zweckbestimmung, wenn man das möchte.
Eine Lösung wäre auch (wenn es andere Erben gibt) mit den anderen Erben und dem begünstigten Tierschutzverein an einen Tisch zu setzen und einen Erbvertrag abschließen. (muss notariell beurkundet werden), der dann für alle bindend ist.
Wasserdicht ist die Erbeinsetzung dann, wenn der Erbe so genau wie möglich beschrieben ist und die allgemeinen Voraussetzungen für ein wirksames Testament erfüllt sind. Bezeichnungen wie "das Tierheim" sollte man vermeiden, sondern Vereinsnamen und Adresse angeben. Ich würde ebenso den Fall bedenken, dass eben dieser Tierschutzverein nicht mehr beim Todesfall existieren sollte und vorsichtshalber einen Ersatzerben bedenken.
Dir ist aber ja wohl bewußt, dass Pflichtteilsberechtigte -z.B. Deine Kinder, sofern Du solche haben solltest- Ansprüche anmelden und der Zuwendungsbetrag daher niedriger ausfallen könnte als von Dir erhofft. Außerdem wird so ein Verein das Erbe nur antreten wollen, wenn es auch wirklich werthaltig ist. Es wäre daher keine schlechte Idee, mit dem Tierschutzverein schon jetzt Kontakt aufzunehmen und darüber zu informieren.
damit das wasserdicht ist bei meinem Ableben?
Gar nicht erst an ein Testament denken, sondern vielmehr einen Erbvertrag mit dem Tierheim-Verein abschließen. Aus dem kommst du nämlich selbst nicht mehr ohne weiteres heraus.
Natürlich kann man das "Tierheim Musternamen e.V., Adresse" tesamtentarisch als Alleinerben einsetzen.
Und darin am besten einen Testamentsvollstrecker mit Ausführung benennen (Steuerberater, Notar, besten Freund).
Allerdings bestehen bei deinen gesetzlichen Erben (Ehemann, Kinder bzw. Eltern) Pflichtteilsansprüche in Höhe ihres hälftigen gesetzlichen Erbrechts in Geld, die vorher zu erfüllen wären wie deine Schulden und Verbindlichkeiten (3 Monatsmieten, Verträge) und Beerdigungskosten abzuziehen wären.
Bei einem Notar kostet das zwar, wäre aber absolut sicher umgesetzt (Hinterlegung beim Nachlassgericht, unanfechtbar), sofern er deine freie Willenserklärung und Einsichtsfähigkeit dieser Verfügung beurkunden kann.
G imager761