Was ist ein "zur Nutzung überlassener Kraftwagen"?
5 Antworten
Es ist ein Auto, was man nutzen darf mit Genehmigung des Eigentümers.
Das kann der Wagen sein, den mir der Arbeitgeber zurNutzung überlässt (Achtung, lohnsteuerlich geldwerter Vorteil).
Das Auto der Eltern, mit dem ich in die Disco fahren durfte.
Der Wagen meiner Frau, mit der ich zum Golfplatz fahren darf.
Der Wagen eines Freundes, mit dem ich Kartons abhole.
DEr Wagen einer Autovermietung, den ich (gegen Bezahlung) im Urlaub nutze.
Alles das sind Fahrzeuge, die mir zur Nutzung überlassen wurden.
Natürlich auch der Wagen, der einem anderen Familienmitglied (z. B. Opa) gehört und mit dem ich zur Arbeit fahre und dafür die Entfernungspauschale in der Steuererklärung ansetzen darf.
Tut mir außerordentlich leid, aber ich habe diese "Detail" Feld nicht gefunden und bereits bei 2 Fragezeichen kam die Fehlermeldung dass meine Frage nur eines haben dürfte. So ist die Antwort aber zumindest für die Allgemeinheit nützlich, denn bestimmt haben andere die selbe Frage ;)
Privatfahrten eines Arbeitnehmers mit dem Geschäftswagen
Die private Nutzung eines Geschäftswagens stellt eine Sachzuwendung dar, die beim Arbeitnehmer der Lohnsteuer zu unterwerfen ist. Bei der unentgeltlichen Überlassung des Wagens zur privaten Nutzung ist der darin liegende Sachbezug als geldwerter Vorteil bei der Lohnsteuer zu berücksichtigen. Zur Ermittlung des geldwerten Vorteils sind die beiden folgenden Methoden zugelassen, wobei der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber für jedes Kraftfahrzeug pro Kalenderjahr an das einmal gewählte Verfahren gebunden ist:
1%-MethodeFahrtenbuchmethode.
Dabei findet grundsätzlich die 1%-Methode Anwendung, wenn nicht der Arbeitnehmer durch ein Fahrtenbuch anderes nachweist.
und wenn es kein Firmenwagen ist, sondern der von den Eltern benutzte Wagen?
Dann ist es ein Kraftwagen, der von den Eltern genutzt wird!
Nö. Dann ist es ein elterlicher Kraftwagen, der kräftig von den Kindern genutzt wird :-)
Der Begriff (die Worte) „zur Nutzung überlassener Kraftwagen“ bedarf keiner weiteren Erklärung. Bitte den Hintergrund näher erläutern.
3000? Ich hatte 100.
Lesen hilft: s. Bild.
https://de.wikipedia.org/wiki/Automobil
Und den/das darfst Du nutzen.
Die Anführungszeichen und die Art des Portals implizieren, dass es sich nicht um die Frage handelt, was ein Automobil ist, sondern wie der Gesetzgeber diese Bezeichnung auslegt, zB im Rahmen der Entfernungspauschale
Und warum schreibst Du das nicht? 3.000 Zeichen stehen hierfür zur Verfügung!
Das kann auch eine Versicherungsfrage sein (Nutzerregelung). Woher soll man das wissen? Vielleicht hättest Du von Firmenwagen sprechen sollen?
3000? Ich hatte 100. Es geht vielmehr darum, wenn ein Student mit dem Wagen der Eltern zur Uni fährt und das Finanzamt meint, ihm stehe die Entfernungspauschale(!) nicht zu weil er ja keine eigenen Kosten hätte. Ist das nicht ein zur Nutzung überlassenes Fahrzeug? Andererseits wird die Pauschale bei einer Fahrgemeinschaft allen Mitfahrern gewährt, das macht doch keinen Sinn.
Danke für diese perfekte Antwort.