Nutzung Privat-KFZ für Fahrten zum Kunden + Mobilitätspauschale des Arbeitgebers - Versteuerung?

Folgender Sachverhalt:

Ich arbeite im Außendienst und fahre jährlich ca. 30tkm. Davon sind 18tkm privat und 12tkm geschäftlich -> Fahrten zum Kunden.

Zusätzlich zu meinem Bruttogehalt erhalte ich eine "Mobilitätspauschale" in Höhe von 900 Euro pro Monat von meinem Arbeitgeber. Diese Mobilitätspauschale wird automatisch jeden Monat komplett versteuert.

Ich habe vor kurzem meine Steuererklärung für 2017 abgegeben und erhielt die Nachricht vom Finanzamt, dass die Fahrtkosten/Dienstreisen in Höhe von 30cent/km (12tkm*0,3 Euro = 3600 Euro) nicht anerkannt werden, da die Leistungen des Arbeitgebers (meine Mobilitätspauschale in Höhe von 12*900 Euro=10800 Euro) gegen gerechnet werden.

Sprich (Beispielrechnung):

  • Bruttogehalt: 5100 Euro
  • Mobilitätspauschale: 900 Euro
  • Gesamt Brutto: 6000 Euro

Meine Frage:

Ist die Aussage des FA korrekt oder ist es nicht so, dass ich ein Anrecht auf die Werbungskosten habe, da ich die Mobilitätspauschale des Arbeitgebers bereits versteuere? Es heißt doch "Leistet der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für die Benutzung seines Privatfahrzeugs für betriebliche Fahrten eine pauschale Vergütung für einen bestimmten Zeitraum, so handelt es sich hierbei stets um steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn. Dies gilt insbesondere, wenn bei der Erstattung weder die Anzahl noch die Fahrstrecken der tatsächlich ausgeführten Fahrten berücksichtigt werden."

Besten Dank & VG,

Johannes

Steuern, Kilometergeld, Pauschale
Nutzung Privatfahrzeug für Dienstfahrten, höhere WK "trotz" Erstattung durch AG?

Sehr geehrte Mitglieder,

Ich hoffe, von Euch kann mir jemand zumindest in Teilen Auskunft zu dieser Frage geben. Ausgiebige Recherche hat leider zu keinen fruchtbaren Ergebnissen geführt.

Folgender SV:

Ich tätige sehr viele berufliche Fahrten. Die Angaben sind vollumfänglich beispielhaft. Halten wir 15 tkm fest. Privat fahre ich 10 tkm.

Mein Fahrzeug habe ich für 30 TEUR erworben. Die Abschreibung (/6 Jahre), Versicherung, Steuer, Garage, Wartung und alle zum Fahrzeug gehörigen Kosten durch die Gesamtlaufleistung ergeben (beispielsweise):

46 ct/km.

Mein AG erstattet 50 cent pro gefahrenem Kilometer, wovon natürlich nur 30 ct. Steuerfrei sind. Die 20 cent werden über die Lohnabrechnung unmittelbar versteuert und mindern meinen Nettoverdienst.

Den übersteigenden, nicht steuerfreien Anteil von 16 ct (46-30) multipliziert mit den beruflichen km von 15 tkm -ergibt 2400 EUR WK. Diese übersteigen die Pauschale von 1000 EUR und sind mMn. angabefähig. Da ich sonst nicht über die WK-Pauschale komme, ergibt sich exklusive anderer WK-Belege ein "Vorteil" von 1400 EUR, mithin also ~600 EUR netto Differenz bei einem angenommenen Steuersatz.

Meine konkreten Fragen zu diesem Beispiel: Ich hoffe, jemand hat bereits Erfahrung!

1) Ist diese Rechnung korrekt, oder ändert der (höhere) Ausgleich durch den AG diese Berechnung? 2) Was ist, wenn das Fahrzeug erst im April 2016 angeschafft wurde. Abschreibung 9/12, klar - rechne ich dann die 3/12 des alten Fahrzeuges noch hinzu, um das Jahr zu komplettieren? Hier ist die Belegbarkeit etwas schwieriger. 3) Wo ist dies bei der Steuerklärung anzugeben? Per Tabelle? Als Angabe zu den WK?

DANKE!

D A N K E im Voraus!

Steuern, Kilometergeld, Pauschale
Kilometerpauschale Google Maps

Hallo, ich mache nun seit etwa 10 Jahren meine Steuererklärung mit immer den gleichen Kilometerangaben, da ich GDB 50% G habe kann ich ja die Hin und Rückfahrt ansetzen. Das war bisher auch kein Thema. In 2003 kam mal eine Nachfrage, weil ich die weitere Strecke fahre (brauche aber rund 15 bis 20 min. weniger Zeit) da habe ich der Sachbearbeiterin einen Ausdruck der Route von Google Maps vorbeigebracht und sie hat es auch akzeptiert. Wieso auch nicht, ist ja alles korrekt gewesen. Das war dann alle 3-4 Jahre mal wieder ein Thema, also habe ich dann wieder einen Ausdruck der Route ins Finanzamt gebracht, dann wurde wieder alles ganz normal akzeptiert. Ich hätte wohl auch nicht aufgemuckt, wenn ich die kürzeste Strecke hätte abrechnen müssen. Das war aber wie gesagt kein Thema. Dann musste ich zeitweise wegen meiner neuen Hüfte etc. gefahren werden. Das hat mein Mann dann gemacht, die FA Beamtin hat uns dann auch noch empfohlen die Leerfahrten mit anzugeben. Das war auch gut so, ich bin ja fast nur noch für Benzin zur Arbeit gefahren. Im Jahr 2010 kam dann eine neue Sachbearbeiterin, die akzeptierte dann weder die Leerfahrten (obwohl vom Arzt und Versorgungsamt bescheinigt) noch die weitere Strecke. Gut, man ärgert sich, nimmt es aber dann doch hin. Leider habe ich den Fehler gemacht und einen Widerspruch eingelegt. Darauf kam jetzt aus heiterem Himmel eine Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung - weil ich immer zu lange Strecken angegeben hätte! Wieso hat die vorherige Sachbearbeiterin denn nie gesagt, dass ich die kürzeste Strecke fahren muss? Ha tirgendjemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Wenn ja, kann man sich denn überhaupt gegen so eine ungerechte Anzeige wehren? Ich habe jetzt gelesen, dass die Finanzbehörden bis zu 10 Jahre rückwirkend die ihrer Meinung nach zu vielen Kilometer wieder zu berechnen und dann das doppelte draufzutun als Strafe! Ich verstehe so etwas nicht, ich dachte immer man kann seinen Sachbearbeitern trauen, und wenn was nicht passt, streichen die das. Bloß weil ich die Bearbeiterin mit einem Widerspruch geärgert habe, kann diese doch nun nicht einfach mal behaupten, dass ich die ganzen Jahre betrogen habe. Kann mir irgendwer einen Rat geben?

steuerhinterziehung, Entfernungspauschale, Kilometergeld, Strafanzeige

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