Kann man eine ÖPNV Jahreskarte auch bei Teilzeit in der Steuererklärung ansetzten und muss ggf. eine private Nutzung berücksichtigt werden?

Ich fahre nur an zwei Tagen in der Woche mit der Bahn zur Arbeit, daher sind die Kosten für den ÖPNV höher als die Entfernungspauschale. Eine Jahreskarte wäre günstiger als einzelne Tickets für die Fahrten zur Arbeit. Kann ich nun auch trotz Teilzeit die Kosten für die Jahreskarte in der Steuererklärung angeben? Spielt es eine Rolle, ob ich die Jahreskarte außerdem noch privat nutze?

Es gäbe noch eine günstigere Alternative für die Fahrten zur Arbeit: Dies wären Einzeltickets in Verbindung mit der Bahncard 50. Ist das relevant? (Diese Kombination ist für mich aber weniger interessant, weil ich die Jahreskarte auch für etliche private Fahrten nutzen könnte).

Hier nochmal die konkrete Situation:

Mit den 2 Arbeitstagen je Woche ergeben sich ca. 90 Arbeitstage im Jahr. Die Entfernung zum Arbeitsplatz sind 22 km. Das ergäbe eine Entfernungspauschale von 594 Euro.

Sogar die günstigste Ticketvariante (Einzeltickets mit Bahncard 50) liegt mit insgesamt 881,70 Euro über der Entfernungspauschale (7,30 für die einfache Fahrt x 90 Tage + 224,70 Bahncard).

Die Jahreskarte kostet 1.288 Euro. Diese würde ich zusätzlich vsl. 1-2 je Woche auch privat nutzen.

An den 90 Arbeitstagen mit Normalfahrkarte zu fahren wären 1314 Euro (7,30 x 2 x 90).

Ich werde noch weitere Werbungskosten (Berufskleidung und Fortbildung) haben, so dass ich die Werbungskostenpauschle übersteige.

Steuererklärung, werbungskosten, Entfernungspauschale
Kilometerpauschale Google Maps

Hallo, ich mache nun seit etwa 10 Jahren meine Steuererklärung mit immer den gleichen Kilometerangaben, da ich GDB 50% G habe kann ich ja die Hin und Rückfahrt ansetzen. Das war bisher auch kein Thema. In 2003 kam mal eine Nachfrage, weil ich die weitere Strecke fahre (brauche aber rund 15 bis 20 min. weniger Zeit) da habe ich der Sachbearbeiterin einen Ausdruck der Route von Google Maps vorbeigebracht und sie hat es auch akzeptiert. Wieso auch nicht, ist ja alles korrekt gewesen. Das war dann alle 3-4 Jahre mal wieder ein Thema, also habe ich dann wieder einen Ausdruck der Route ins Finanzamt gebracht, dann wurde wieder alles ganz normal akzeptiert. Ich hätte wohl auch nicht aufgemuckt, wenn ich die kürzeste Strecke hätte abrechnen müssen. Das war aber wie gesagt kein Thema. Dann musste ich zeitweise wegen meiner neuen Hüfte etc. gefahren werden. Das hat mein Mann dann gemacht, die FA Beamtin hat uns dann auch noch empfohlen die Leerfahrten mit anzugeben. Das war auch gut so, ich bin ja fast nur noch für Benzin zur Arbeit gefahren. Im Jahr 2010 kam dann eine neue Sachbearbeiterin, die akzeptierte dann weder die Leerfahrten (obwohl vom Arzt und Versorgungsamt bescheinigt) noch die weitere Strecke. Gut, man ärgert sich, nimmt es aber dann doch hin. Leider habe ich den Fehler gemacht und einen Widerspruch eingelegt. Darauf kam jetzt aus heiterem Himmel eine Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung - weil ich immer zu lange Strecken angegeben hätte! Wieso hat die vorherige Sachbearbeiterin denn nie gesagt, dass ich die kürzeste Strecke fahren muss? Ha tirgendjemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Wenn ja, kann man sich denn überhaupt gegen so eine ungerechte Anzeige wehren? Ich habe jetzt gelesen, dass die Finanzbehörden bis zu 10 Jahre rückwirkend die ihrer Meinung nach zu vielen Kilometer wieder zu berechnen und dann das doppelte draufzutun als Strafe! Ich verstehe so etwas nicht, ich dachte immer man kann seinen Sachbearbeitern trauen, und wenn was nicht passt, streichen die das. Bloß weil ich die Bearbeiterin mit einem Widerspruch geärgert habe, kann diese doch nun nicht einfach mal behaupten, dass ich die ganzen Jahre betrogen habe. Kann mir irgendwer einen Rat geben?

steuerhinterziehung, Entfernungspauschale, Kilometergeld, Strafanzeige

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