Gemietete Küche
Hallo , Wenn im Mietvertrag eine Einbau Küche ls Eigentum des Vermieters aufgeführt ist " im mietpreis ist die Nutzung der Küche enthalten" steht auch noch da, wer zählt Reparaturen an Geräten der Küche ? Unsere Spülmaschine6 Jahre alt, schon 4-5 Jahre vor unsren Einzug von andren genutzt, ist Defekt, der Vermieter sagte uns, wir sollen einen Techniker kommen lassen. Nun war er hier (ich hab 60 Euro bezahlt) und hat einen kostenvoranschlag von 319 Euro da gelassen. Unser Vermieter sagt, das wäre unser Problem, er würde die Küche nur zur Nutzung zur Verfügung stellen. Und nun ? Kann mir jemand Helfen?
2 Antworten
Euer Vermieter ist ein Scherzkeks. Wenn die Küche zur Mietsache gehört, dann muß er auch die Reparaturen bezahlen.
Ich glaub ich bemühe mal meine Rechtsschutz Versicherung
Die Rechtsschutzversicherung vertritt Dich nicht vor Gericht, sondern der Anwalt. Zu dem kannst Du gleich hingehen. Den Versicherungskram erledigt der für Dich. Ich hoffe doch, dass Du nicht nur eine Verkehrsrechtschutzversicherung hast...
Hier ein Link für Dich: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbaukueche.htm und ein Stichwort für Dich: w ww.pro-wohnen.de/Mietrecht/Ersatzvornahme.htm
Damit löst Du Dein Problem.
Und wie soll ich das bitte durchsetzen ???!?!!!