PKW bei teilweise freiberuflicher Tätigkeit als Geschäfts- oder Privatwagen?
Eine angestellte Hebamme, die auch zum geringeren Teil freiberuflich arbeitet, steht vor dem Kauf eines neuen PKW. Sie nutzt den Wagen ca. zu 25% für die freiberufliche Tätigkeit, sonst privat bzw. für den Weg zur nicht selbstständigen Tätigkeit, bezogen auf die gefahrenen km.
Sie kann bei dieser Nutzung wählen, ob Sie den Wagen zum Betriebseigentum zählt oder zum Privatbesitz. Die jeweilige Nutzung wird sie per Fahrtenbuch nachweisen.
Sie ist verheiratet und ihr Mann ist ebenfalls berufstätig.
Wie kann sie nun herausfinden, welche Option die vorteilhaftere ist?
5 Antworten
wie herausfinden ?
du kannst es hier versuchen:
....für Laien in Steuersachen jedoch, ist aber eine Steuerberatung häufig die bessere und letztlich preiswertere Option.
er bietet zumindest einen nachvollziehbaren Überblick, richtig !
Die Gesamtkosten für den Wagen ermitteln.
Dann errechnen wieviel 12 % vom Listenneupreis (nicht vom Betrag den man gezahlt hat) sind, denn das ist der Privatanteil pro Jahr (1 % pro Monat).
Proberechnung, 30 Ct. pro betrieblichen Kilometer.
Die Kilometerpauschale für den Weg zur Arbeitsstätte bliebt in beiden Fällen gleich.
Soweit ich mich eingelesen habe kann die 1%-Regelung hier nicht greifen, weil die betriebliche Nutzung weniger als 50% beträgt. Somit ist nur eine genaue Kostenaufteilung möglich
Ja und bei gewillkürtem Betriebsvermögen scheint die 1%-Regelung nicht mehr möglich. Habe mehrere Quellen dazu gesehen, z. B. https://de.m.wikipedia.org/wiki/Firmenwagen#1-%-Regelung
aber die Fahrten zur nichstelbständigen Tätigkeit sind nicht mit der 1%-Regelung abgegolten.
Analog zur Regelung für Betriebswagen müsste der Privatanteil etwas anders berechnet werden, richtig.
Ergänzend zu der recht freundlichen Antwort von wurzelsepp gebe ich hier nun meine Vermutung zum besten:
Bei so einer geringen beruflichen Fahrleistung ist m. E. die Pauschale von 30 Cent pro Kilometer besser.
Das könntest Du evtl. durchrechnen.
Dies wird in jedem Fall auch nochmal von einem Steuerberater durchgerechnet. Ich hatte nur vermutet, dass die Rahmenbedingungen schon eine Tendenz ergeben.
Das wäre primär auch mein Rat dazu, muss man halt für sich durchrechnen.
du kannst nicht mich meinen, da du es ja noch nicht mal schaffst, meinen Namen richtig zu schreiben.
und was an meiner Antwort unfreundlich sein soll, weißt vermutlich nur du.
bin ich aber gewohnt, dass du an meinen Antworten rummäckelst
Nur als Beispiel wie es bei mir ist:
2018:
PKW 1: Privat weniger als 10%. Daher Betriebsvermögen. Privatfahrten als Gewinn vereinnahmt.
PKW 2: Anfang Dezember erhalten. Fahrtenbuch. Privat weniger als 5%. Daher Betriebsvermögen. Privatfahrten als Gewinn vereinnahmt. Sonderabschreibung 20%.
2019:
PKW 1: 51/49. Betriebsvermögen. 1%-Regelung.
PKW 2: Privat weniger als 10%. (sonst geht die Sonderabschreibung in 2018 nicht). Fahrtenbuch. Privatfahrten werden als Gewinn vereinnahmt.
***************************************************************************************
In dem genannten Fall würde ich bei einer Regelbesteuerung den Neuwagen ins Betriebsvermögen nehmen. Allerdings fehlen noch Werte wie Kaufpreis, Höhe Vollkaskoversicherung und wie viele Kilometer im Jahr.
welche Regelbesteuerung?
Hebammen sind nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit!
Richtig. Umsatzsteuer spielt hier keine Rolle. Kein Vorsteuerabzug.
Kaufpreis ca. 18.000 Euro (Leasing), Vollkasko ca. 700 Euro, ca. 23000 km
in dem sie rechnet?
oder ihren Steuerberater befragt?
wenn die Hebamme nicht weiß, welche Option vorteilhafter ist, wieso soll es hier jemand wissen?
(und JA, ich hätte eine Vermutung. Ohne Bezahlung gibts hierzu aber keine Antwort, da es sich um Steuerberatung handelt.)
Super Link!