Darf der Vermieter eines Tiefgaragen-Stellplatzes die Nutzung auf nur ein Fahrzeug einschränken?

3 Antworten

Der Vermieter darf m. E. nur die Untervermietung von einer Genehmigung abhängig machen.

Ob ich einen Mini, oder den BMW der Ehefrau dort parke, oder auch mal einen Besucher auf dem Platz parken lasse, kann nicht von der Entscheidung des Vermieters abhängen.


DaSa20 
Beitragsersteller
 12.07.2015, 23:11

wenn das Ändern nur so einfach wäre. was, wenn sich der Vermieter - aus welchen Gründen auch immer - nicht darauf einlässt??

gammonwarmal  13.07.2015, 10:38
@DaSa20

Ganz sicher ist eine Klausel, die ein Festlegung auf ein bestimmtes Fahrzeuges in einem Mietvertrag enthält, ungültig. Eine Ausnahme ist wohl nur zulässig, wenn hier eine behördliche Anordnung (Sicherheitsaspekt, weil z. B. Frau Merkel ab und zu in der Wohnung über der Garage nächtigt) vorliegt. Zumindest müsste die behördliche Anordnung im Mietvertrag erwähnt sein.

Ansonsten: Seltsamer Vermieter.

DaSa20 
Beitragsersteller
 12.07.2015, 23:10

vielen Dank für diese Antwort. so sehe ich es nämlich auch und will Typ und Kennzeichen des Fahrzeugs aus dem Mietvertrag entfernen lassen. Der Vermieter kann die Untervermietung und auch das Lagern andrer Gegenstände ausschließen bzw. darauf hinweisen, dass nur PKW dort geparkt werden dürfen, aber wenn ich den Stellplatz miete d.h. für die Nutzung Geld bezahle, sollte es doch mir überlassen sein, mit welchem Fahrzeug ich den Stellplatz nutze, oder??

wfwbinder  12.07.2015, 23:09

Ändere den Vertrag von Marke und Kennzeichen eines Fahrzeugs auf "ein Fahrzeug das zum Haushalt gehört." Damit wäre dann auch ein Besucher für 1-X Tage abgedeckt.

Was präzise ist denn nun das Problem? Parktaschen in Tiefgaragen sind ausgezeichnet und das regelmäßig in so knappem Format, dass das Abstellen mehrerer Farhrzeuge unmöglich sein dürfte wenn nicht die Grenzen des erlaubten Parkraums überschritten werden.

Soll hingegen danach gefragt werden, ob man den ausgewiesenen Stellplatz mit einem beliebigen Fahrzeug belegen darf, so hilft ein Blick in den Mietvertrag. Wenn das dort nicht ausgeschlossen wird, hat der Mieter die Entscheidung.

Die Sache ist doch klar, es ist ein Tiefgaragenstellplatz mit vermietet. Der Vermieter will so sicherstellen, das nicht z. B. 2 Smarts oder Motorräder dort zusätzlich zum Fahrzeug abgestellt werden. Da ja kein bestimmtes Fahrzeug dort abgestellt werden darf, sondern ein beliebiges, könnte der Besuch auch dort parken. Eure Autos müssten dann woanders parken.


DaSa20 
Beitragsersteller
 12.07.2015, 23:03

es ist aber eben genau dies im Mietvertrag enthalten, dass nur ein ganz bestimmtes Fahrzeug auf diesem Stellplatz parken darf. ich verstehe ja, dass der Vermieter ausschließen will, dass man den Stellplatz als Lagerraum für missbraucht. aber das kann man ja anders formulieren als mit Typ und Kennzeichen eines Fahrzeugs.