Bausparvertragskündigung im Todesfall, kann eine Erbe den anderen Blockieren ?
Nach dem Tod meines Vaters haben wir festgestellt, dass noch einige Bausparverträge mit Guthaben existieren und dieses unter zwei Erben aufgeteilt werden soll. (Erbscheine sind vorhanden)
Laut LBS können die Guthaben aber nur ausgezahlt werden, wenn beide Erben die Kündigungen der Verträge zusammen beantragen.
Eine Kommunikation beider Erben ist aber wegen diverser Umstände unmöglich.
Daher würde mich brennend interessieren:
- ob die Angaben der LBS rechtlich richtig sind?
- ob ein Erbe durch Verweigerung der Kündigung das Guthaben blockieren kann und dieses dann bei der LBS verbleibt?
- kann ein Erbe auf eine Teilkündigung bestehen (auf Basis des Erbscheins)?
- was muss ich tun um an das mir zustehende Kapital zu kommen?
- Hilft letztendlich nur der Anwalt ?
Schon jetzt vielen Dank für alle kommenden Hinweise
HR
1 Antwort
Es kommt darauf an, ob ihr noch eine Erbengemeinschaft seid oder ob die Erbmasse bereits fix auf die Erben aufgeteilt ist ("Erbauseinandersetzung", Beschreibung und Vorgehensweise hier: https://www.anwalt.org/erbauseinandersetzung/).
- Im ersteren Fall hat die Bausparkasse recht, denn dann dürft ihr nur gemeinsam und übereinstimmend über die Erbmasse oder Teile daraus verfügen.
- Im zweiten Fall ist der jeweilige Bausparvertrag ja bereits fix einem Erben zugeordnet und die Bausparkasse kann "mit befreiender Wirkung" Verfügungen von ihm annehmen, also auch eine Kündigung.