Bausparvertragskündigung im Todesfall, kann eine Erbe den anderen Blockieren ?

1 Antwort

Es kommt darauf an, ob ihr noch eine Erbengemeinschaft seid oder ob die Erbmasse bereits fix auf die Erben aufgeteilt ist ("Erbauseinandersetzung", Beschreibung und Vorgehensweise hier: https://www.anwalt.org/erbauseinandersetzung/).

  • Im ersteren Fall hat die Bausparkasse recht, denn dann dürft ihr nur gemeinsam und übereinstimmend über die Erbmasse oder Teile daraus verfügen.
  • Im zweiten Fall ist der jeweilige Bausparvertrag ja bereits fix einem Erben zugeordnet und die Bausparkasse kann "mit befreiender Wirkung" Verfügungen von ihm annehmen, also auch eine Kündigung.