Vertragsvarianten für Verkauf einer schlüsselfertigen Wohnung VOR Fertigstellung der Innenarbeiten?

1 Antwort

Das st rlativ problemlos. Der Notar ist auf solche Verträge vorbereitet.

  • Verkauft wird die ETW, eingetragen im Grundbuch ..... usw. deren Innenausbau noch nciht fertig gestellt ist. Gem. Vertrag vom .... zwischen dem Verkäufer und dem Bauträger sind noch folgende Arbeiten zu erledigen ........ Hierbei besteht noch die Wahlmöglichkeit für .......... DEr Käufer tritt bzüglich diser Rstarbeiten in den Bauträger vertrag an stelle des Verkäufers ein. Er übernimmt sowohl die Ansprüche auf Gewährleistungen, wie auch die noch zu entrichtenden Rstzahlungen.

nordmann 
Beitragsersteller
 20.10.2010, 09:49

Danke! Ja und muss denn der Bauträger in irgendeiner Form zustimmen, dass er sich nun mit einem neuen Wohnungseigentümer auseinadersetzen muss und den Kaufvertrag mit Unterzeichnen? Es soll ja so sein, dass der neue Käufer seine Wünsche/Forderungen bis zur Fertigstellung direkt an den Bauträger stellen kann...

Und die Zahlung der Restbeträge bis zur Abnahme? Der Bauträger hat ja einen Vertrag mit MIR und will ja von MIR das Geld. Tatsächlich soll es ja aber von dem neuen Käufer Zug um Zug kommen, wenn die Arbeiten erledigt werden. Muss das über ein Treuhandkonto abgewickelt werden? Oder Hauptbetrag nach Bautenstand sofort vom neuen Käufer an mich und dann je nach Fertigstellung vom neuen Käufer an mich und dann von mir an den Bauträger? Oder vom neuen Käufer den Komplettbetrag an mich und je nach Bestätigung über fertiggestellte Arbeiten dann von mir an den Bauträger? Ist doch irgendwie kompliziert... Ich möchte eigentlich Verkaufen, dann nicht mehr zwischen neuem Käufer und Bauträger stehen müssen und möglichst bald meine Bankfinanzierung rückabwickeln können....

wfwbinder  20.10.2010, 10:08
@nordmann
  • Steht in dem Bauträgervertrag, dass er nciht übertragen werden darf?

  • Hast Du bisher auch über Treuhandkonto abgewickelt?

  • Dein Käufer soll doch nur in den Bauträgervertrag einsteigen. Für den Bauträger ändert sich doch nur die Person mit der er die Details klärt.

  • Gut wäre es eine Bestätigung des Bauträgers zu haben, dass Du bsiher alle Zahlungen gelistet hast (als Sicherheit für den Käufer), denn wenn er in den Bauträgervertrag eintritt, muss er alle Deine Pflichten übernehmen.

  • Das beste wird sein, dass Du Deinen Käufer persönlcih beim Bauträger einführst.

nordmann 
Beitragsersteller
 20.10.2010, 11:04
@wfwbinder

Nein, es gibt keine Klausel zwecks Weiterverkauf, auch kein Treuhandkonto oder sonstiges. Bisher alles ganz normal und alle Zahlungen sind geleistet. Der Bauträgervertrag kann allerdings nicht 1:1 übernommen werden, da der jetzige Verkaufspreis leider niedriger ist und Leistungsansprüche aus einer Zusatzvereinbarung des ursprünglichen Kaufvertrages mittlerweile in anderen bereits verbauten Sonderwünschen umgewandelt wurden und vom Bauträger getragen werden/wurden. Der Bauträger ist sehr umgänglich und hat auch keine Probleme damit, dass es einen neuen Eigentümer geben wird, mit dem er sich dann auseinandersetzen muss. Er will aber wohl den einfachsten Weg gehen und praktisch das Geschäft bzw. den Bau mit MIR fertigstellen/abschließen und dann kann ich ja weiterverkaufen.... So interpretiere ich seinen Gedankengang... Aber der Verkauf soll ja JETZT mit einenm notariellen Vertrag abgeschlossen werden, ich soll aus der Sache raus sein und der Käufer alle Rechte übertragen bekommen. Und so soll auch die Abwicklung der Restzahlungen komplett von mir weg sein....

wfwbinder  20.10.2010, 11:27
@nordmann

Auch das ist möglich, dann muss es so geschehen, das der Käufer das komplette Bauwerk erwirbt. Ihm wird im Vertrag eingeräumt di Farben und anderen Details zu bestimmen. Er muss eine Anzahlung leisten, aus der Du dann die Zahlung an den Bauträger leistest.

Wie gesagt, dass macht der Notar. Ihr seid nciht die ersten, die so einen Vertrag machen. Mache Dir keine Sorgen, es wird klappen.