Bereitstellungszins dem Bauträger in Rechnung stellen bevor der Übergabetermin eingetroffen ist?
Der Baubeginn hat sich aufgrund vom Formalien verspätet. Ich hatte bereits die Kredite im März 2016 abgeschlossen. Nach 3 Monaten sind bereits Bereitstellungszinsen fällig geworden. Weitere Bereitstellungszinsen werden nun im KFW Darlehen fällig. Die Übergabe soll zum 15.09.2017 erfolgen. Den Schadensersatz kann ich erst 6 Monate nach dieser Ablauffrist geltend machen. Nächste Woche wird das Richtfest gefeiert und bislang wurden noch keine Geldmittel vom Darlehen abgerufen.
Kann ich nun ohne das die Übergabefrist überschritten ist, die Bereitstellungszinsen dem Bauträger in Rechnung stellen?
3 Antworten
...was hat der Bauunternehmer damit zu tun, dass Sie Bereitstellungszinsen zahlen müssen?...erst einmal gar nichts...nur wenn ein fester Fertigstellungstermin vereinbart wurde und der Bauunternehmen diesen Termin durch eigenes Verschulden überschritten hat, haben Sie ggf. Schadensersatzansprüche...wenn es soweit ist, sollten Sie auf jeden Fall einen Fachanwalt aufsuchen...Baurecht ist kompliziert (beispielsweise muss man den Bauunternehmer auch in Verzug setzen) und wenig verbraucherfreundlich...
Wann sollte denn das Haus ursprünglich fertig sein?
Solche Ansprüche kann man erst einfordern, wenn der Abnahmetermin überschritten ist, oder in keinem Fall mehr erreicht werden kann.
Hallo, wollte der Bauträger bis zum Richtfest kein Geld haben ? Solange die Bereitstellungszinsen nicht höher sind als die echten Zinsen, entsteht Dir ja kein Schaden.
Schaden muss er nur ersetzen, wenn er Zusagen nicht einhält. Gab es einen zugesagten Baubeginn und eine zugesagte Fertigstellung ?
Viel Glück
Barmer