Internet abklemmen beim räumlicher Trennung in einer Wohnung?

3 Antworten

Am besten ihr redet miteinander.

Ich würde ihr anbieten, die Verträge für ihren Anschluss zu übernehmen und für die Dauer des Nochzusammenwohnens kann sie das weiter nutzen.

Sie wird wahrscheinlich froh sein, den Anschluss los zu werden und wer weiß, ob sie den überhaupt in ihre neue Wohnung mitnehmen kann.

An solchen Rosenkriegen verdienen immer nur Dritte.

Lass es sein und teile einfach die Kosten mit ihr, bis sie auszieht. Das ist telefontechnisch schon günstiger und spart auch die Anwaltskosten, die im Unterliegensfall Dir angelastet werden.


Peter310 
Beitragsersteller
 19.12.2019, 12:53

was darf ich unter einem Unterliegensfall verstehen, die mir angelastet werden ???

Du darfst hier Finanzfragen stellen.