Wie wird Schadensersatz bei Verzug des Bauträgers berechnet?
Hallo zusammen!
Ich habe vor Kurzem eine Immobilie gekauft - diese wird vstl. ein halbes Jahr später fertig gestellt sein, als ursprünglich geplant (in dem mit dem Bauträger geschlossenen Kaufvertrag ist der Fertigstellungstermin eindeutig fixiert).
Eine pauschale Schadensersatzregelung, die ursprünglich Bestandteil des Kaufvertrags war, haben wir vor Unterzeichnung des Vertrags beim Notar bewusst streichen lassen, da sie uns zu niedrig schien. Mit dem Bauträger haben wir uns bereits auf eine Nutzungsausfallentschädigung verständigt - offen ist noch der Schaden, der uns durch die Verzögerung mit Blick auf Bauzeit- und Bereitstellungszinsen etc. zusätzlich entstanden ist.
Meine Frage ist, wie ich den Schaden, den ich ggü. dem Bauträger geltend machen möchte, konkret berechne.
Meiner Meinung nach berechnet sich der Schaden folgenderweise:
• Der Bauträger hat die in dem Verzugszeitraum angefallenen Bauzeit- und Bereitstellungszinsen zu tragen. • Unsere Zinsbindung beträgt 20 Jahre. Wir fangen allerdings ein halbes Jahr später mit der Tilgung an, als ursprünglich geplant. Wir profitieren am Ende nur 19,5 Jahre von der Zinsbindung. Die Restschuld ist bei 19,5 Jahren Tilgung natürlich höher als bei 20 Jahren. Meiner Meinung nach müsste der Bauträger für die Differenz der Restschuld (20 Jahre vs. 19,5 Jahre) aufkommen. • Von den oben aufgeführten Kosten (Bauzeit-/Bereitstellungszinsen; Differenz Restschuld), die wir ggü. dem Bauträger geltend machen wollen, müssten, so würde ich annehmen, die Sollzinsen abgezogen werden, die wir in den ersten sechs Monaten hätten zahlen müssen, wäre die Wohnung fristgerecht und nicht mit sechs Monaten fertig gestellt wurden.
Ich wäre Euch / Ihnen für spontane Unterstützung sehr dankbar. Ein konkretes Rechenbeispiel würde unter Umständen helfen.
Herzlichen Dank im Voraus und viele Grüße!
1 Antwort
Ich würde das auf einfachere Weise berechnen:
+ Abarbeiten des Tilgungsplans, wie er ursprünglich vorgesehen war (Abruf der Summen und Beginn der Kreditraten zu den vorgesehenen Terminen)
+ Abarbeiten des Tilgungsplan, wie er sich nach der Verzögerung gestaltet.
= Aus beiden Rechnungen ergibt sich jeweils die Summe der Raten und der Restschuld. Das lässt sich vergleichen.
Ein paar Anmerkungen:
Bereitstellungszinsen entstehen m.W. erst ein Jahr nach Abschluss des Kreditvertrags, die dürften als wegen des halben Jahrs nicht anfallen.
Warum beginnt Eure Tilgung ein halbes Jahr später? Von den Wohnkosten, die in dieser Zeit anfallen solltet Ihr doch über den Ersatz vom Bauträger entlastet werden.