Verein zahlt Kleinunterrechnung nicht, was tun?


18.10.2023, 21:13

Updaten für jeden Den es interessiert:

habe heute mit dem Vorstand telefoniert. Die Rechnungen sind korrekt nur ihr ,,Kassenwart‘‘ kannte die Regelung ohne Umsatzsteuerausweisung nicht… Geld ist heute noch überwiesen worden. danke euch allen für die Interessanten und informativen Antworten! ist ja nochmal ohne großen Zirkus gut gegangen 😅

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Weil das Argument für keinen ein Argument ist, ergibt sich die Frage, wer dir die Auskunft gegeben hat. Vermutlich wer aus der Buchhaltung, der den Schlüssel oder das Konto für "Zahlung an Kleinunternehmer" nicht findet oder keine Lust hat, ihn zu suchen.

In Vereinen gilt: "Rede mit den Leuten."

Das mit der Umsatzsteuer ist so idiotisch, dass ich dem Vorstand (alternativ Kassenwart) erzählen würde, was dir gesagt wurde. Irgendwo wird sich schon wer finden.

Wenn du wirklich keinen findest, gehe den schriftlichen Weg. Mahnung mit Fristsetzung und Ankündigung von Gebühren.

Irgendwie wird sich schon rausstellen, dass die erwartet hätten, dass dein Angebot ein Bruttopreis ist und sie deshalb von der Höhe überrascht waren. Auch dan muss man reden. Vermutlich bist du auch netto noch billiger als andere Angebote. Wenn nicht, ist vielleicht irgendeine Art von Rabatt drin.


Sippi993 
Beitragsersteller
 18.10.2023, 10:16

Danke für die Antwort genau diesen Weg bin ich jetzt gegangen. Möchte ja weiterhin eigentlich mit den Kunden zusammenarbeiten. Danke sehr

Wenn der Betrag für den Kunden zu hoch ist, wie währ es mit mehreren Rechnungen mit kleineren Beträgen?

Splitte den Auftrag und stell Einzelrechnungen auf.


Sippi993 
Beitragsersteller
 18.10.2023, 09:28

Hallo Berlina,

es handelt sich um 3 Rechnungen:

2500€ 3037,5€ 2395€

wie gesagt ich habe jetzt nochmal ausdrücklich nachgeschrieben das die Rechnungen zu begleichen sind und diese rechtsmäßig einwandfrei sind.

trotzdem danke für die schnelle Antwort 😁

berlina76  18.10.2023, 09:47
@Sippi993

Wenn es kein Bestandskunde ist, dann ab nächsten mal Vorkasse oder hälftige Anzahlung. Gerade bei solchen Beträgen.

Sehr ärgerlich für Dich , Ware in Vorleistung zu liefern , und dann nicht bezahlt zu werden .

Wende Dich umgehend persönlich an den Vorstand oder schreibe eine neue Rechnung

Was passiert wenn ein Kleinunternehmer versehentlich Umsatzsteuer in Rechnung stellt?

Versehentlich eine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, was tun? Wer als Kleinunternehmer Umsatzsteuer auf seiner Rechnung ausweist, wird behandelt wie ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer. Selbst wenn die Umsatzsteuer versehentlich in Rechnung gestellt wurde, muss sie an das Finanzamt abgeführt werden.11.08.2020

Bild zum Beitrag https://www.advocado.de › ratgeber

Kleinunternehmer & Umsatzsteuer | Wann ist man befreit? - Advocado.de
 - (rechnung, nicht bezahlt)

Eifelia  18.10.2023, 13:21

@ classica: Es geht aber doch gar nicht darum, dass ein Kleinunternehmer versehentlich Umsatzsteuer ausgewiesen hat - genau das hat er doch nicht getan. Wenn er jetzt, um eine Zahlung zu erwirken, neue Rechnungen MIT USt schriebe und dann eben die USt abführen würde, müsste er die USt auf die bereits berechneten Beträge oben drauf rechnen - für den Verein, dem die Rechnungen zu hoch sind, würde das überhaupt keinen Unterschied machen.

Sippi993 
Beitragsersteller
 18.10.2023, 07:42

Hallo

danke für die Antwort. Ja sehr ärgerlich zumal es in Vergangenheit keine Probleme gab. Nun gibt der ,,Kassenwart‘‘ des Vereins den Betrag nicht frei da keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist und der Betrag zu hoch ist ohne Umsatzsteuer. Was ich nicht verstehe was das ganze mit dem Betrag zu tun hat…

Eifelia  18.10.2023, 07:57
@Sippi993

Für Dein Verständnis: Offenbar ist der Verein vorsteuerabzugsberechtigt und von einer Bruttopreisvereinbarung ausgegangen - wenn Du also z B 595 € in Rechnung gestellt hättest und nicht die Kkeinunternehmerregelung anwenden würdest, bekäme der Verein jetzt 95 € vom Finanzamt zurück.

classica  18.10.2023, 08:01
@Sippi993

Ich würde die oben genannte einmalige elegante ^ Lösung für Dich vorschlagen oder Du musst dem Kassenwart Deinen jährlichen Umsatz erklären , dass für Dich die Kleinunternehmung noch gilt , und das wäre zuviel vertrauliche Info für einen Kunden.

In den sogenannten Vereinen herrscht ja oft ein direkter Ton , also Klartext reden

Heinz, ich bin Kleinunternehmer und darf gar keine Umsatzsteuer schreiben auf die Rechnung, das hat mit der Summe nix zu tun , schau mal hier

( Dann ihm den Link vor die Nase halten !! )

Wichtig wäre vielleicht noch den Kunden behalten zu wollen und auf Dauer keine Ware in dieser Größenordnung ohne vorab Zahlung zu leisten , das unternehmerische Risiko ist zu groß .

https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-unternehmen/recht-und-steuern/steuerrecht/umsatzsteuer-verbrauchssteuer/umsatzsteuer-national/kleinunternehmerregelung-in-der-umsatzsteuer-1843632#:~:text=IV.,-Folgen%20der%20Kleinunternehmerregelung&text=Deshalb%20hat%20der%20Kleinunternehmer%20aus,seinen%20Ausgangsrechnungen%20keine%20Umsatzsteuer%20ausweisen.

Kann man als Kleinunternehmer die Mehrwertsteuer ausweisen?

IV.

Deshalb hat der Kleinunternehmer aus seinen Eingangsrechnungen keinen Vorsteuerabzug. Dies gilt auch für die Einfuhrumsatzsteuer. Achtung: Der Kleinunternehmer darf in seinen Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen.

https://www.ihk.de › steuerrecht › k...

Kleinunternehmerregelung - IHK Region Stuttgart
Sippi993 
Beitragsersteller
 18.10.2023, 08:33
@classica

Vielen Dank für die guten Ratschläge!
Ich habe den zuständigen jetzt nochmals auf die Kleinunternehmerregelung hingewiesen. Mal schaun was raus kommt…

in Verzug hast du sie schon gesetzt und gemahnt?

Du kannst einen Mahnbescheid beantragen:

https://www.mahngerichte.de/

Kostenpunkt liegt bei 112 Euro für dich lt. Kostenrechner (unter Rubrik Verfahrenshilfen)


classica  18.10.2023, 08:20

Dann ist der Kunde verloren

Für mich stellt sich die Frage, ob es ein Angebot gab.

Was ich aus der Frage erkenne ist, dass schon mehrfacvh ganz normal als Kleinunternehmer geliefert wurde und es keine Probleme gab.

War diesmal bei der Bestellung etwas anders?

Wenn nein, dann kannst Du die Forderung durchsetzen. Auch wenn es bei einem guten Kunden wehtut, bleibt nicht anderes als den Brief zu schreiben: Wenn Sie nciht bis zum..... gezahlt haben, über gebe ich die Sache einem Anwalt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Sippi993 
Beitragsersteller
 18.10.2023, 10:11

Ja die Ware wurde genau so bestellt.
Wie gesagt ich warte jetzt was ich als Rückmeldung erhalte.

der gleiche Kunde hatte schon waren bei mir gekauft mit exakt den gleichen Rechnungen, doch nun das erste mal eine durchaus für mich große Bestellung/Auftrag und jetzt gibt es warum auch immer Probleme Bzw.
Jetzt wollen sie die Umsatzsteuerausweisung…(das war in Vergangenheit nie so) ich sehe mich hier schon im Recht, das ich für geleistete Dienste auch dementsprechend entlohnt werde…

dumm war nur vielleicht, nicht einen Teil anzahlen zu lassen.

Dachte mir eben nichts, da dieser Verein scho öfter was gekauft hat ohne Probleme…

jedenfalls danke für die Antwort und die Unterstützung

wfwbinder  18.10.2023, 10:15
@Sippi993

Du bist auch im Recht. Wenn Du schon mehrfach geliefert hast udn jedes Mal der Vermerk: "Keine Umsatzsteur gem. § 19 UStG" auf der Rechnung war, dann wussten die, dass Du Kleinunternehmer bist.

Einen Prozess würdest Du gewinnen, nur wäre dann der Kunde weg (oder der Kassenwart im Verein).