USt-Ausweis auf Rechnung vergessen. Was tun?
ich war bis 2011 Kleinunternehmer und ich habe es verschlafen, auf meinen aktuellen Rechnungen an meine Kunden die USt mit in Rechnung zu stellen. Mir ist zu spät aufgefallen, dass ich die Genze für Kleinunternehmer letztes Jahr geknackt habe.
Muss ich alle Rechnung korrigieren oder kann ich je Rechnung eine weitere Art Rechnung schicken, die nur die USt in Rechnung stellt, mir dem Verweis auf die bereits zugesandte Rechnung?
1 Antwort
Das kommt drauf an:
Rechnung an Privatkunden: Da ist nichts mehr zu drehen. Preisvereinbarungen mit Privatkunden sind immer Bruttopreisvereinbarungen. Da ist deine Umsatzsteuer schon drin. Ich würde dir auch was husten, wenn du plötzlich ankommst und nochmal einen Nachschuss haben wolltest.
Rechnungen an vorsteuerabzusgberechtigte Unternehmer: Die musst du alle einzeln ändern.
Achtung, Falle!
Wenn du Rechnungen stellst, wo du die Leistung noch in 2011 erbracht hast, so fällt dies noch unter KU-Regelung. Da muss man aufpassen.
Dann wird deine 2012er Umsatzsteuererklärung ungewohnt aussehen:
Vorn ein paar Umsätze als Kleinunternehmer und hinten das ganz normale Geraffel. Aber keine Bange, das kennen die.
Merke: Es kommt IMMER auf den Leistungszeitpunkt, welche umsatzsteuerlichen Konsequenzen gezogen werden. Nie auf die Rechnung und selten auf den Zahlungsfluss.
ok. Dann hake ich mal nach und sende Korrekturen.
Gut ist der Hinweis mit der Leistungserbringung. Das wusste ich nicht. Und bei einer Rechnung wäre ich in diese Falle getappt.
Damit für mich: unbezahlbare Antwort! Danke!