Rechnung ins EU-Ausland als Freiberufler - was gibt es zu beachten?

1 Antwort

Ich zitiere:

"Es handelt sich hierbei um eine sog. sonstige Leistung in das EU-Ausland. Dies hat zur Folge, dass der Leistungsempfänger Steuerschuldner der Umsatzsteuer ist.

Eine USt-ID Nummer brauchen Sie daher nicht. Stattdessen müssen Sie diese bei dem Leistungsempfänger erfragen und sie dann in der Rechnung aufnehmen."


sandro20 
Beitragsersteller
 08.10.2021, 21:16

Aber auch wenn ich von der Umsatzsteuer befreit bin?