Lebenslanges Wohnrecht für fremde Person?
Guten Tag,
kann ein lebenslanges Wohnrecht für eine "fremde" Person eingetragen werden?
Hintergrund ist dass wir die Vorahnung haben mein Vater könnte der Freundin meines verstorbenen Bruders ein lebenslanges Wohnrecht einräumen.
Es handelt sich um ein Dreifamilienhaus mit drei abgeschlossenen Wohnungen übereinander. Erdgeschoss und 1.Stock gehören meinem Vater, die Wohnung im 2. Stock gehört mir. Meine Mutter lebt nicht mehr, keine weiteren Geschwister.
Da ich ja nun nach dem Tod meines Bruders irgendwann Alleinerbe bin und mich mit besagter Dame nicht besonders verstehe wäre das eine absolute Katastrophe mit dieser Frau zusammen in einem Haus leben zu müssen.
Sie ist zur Zeit nur ab und zu am Wochenende da, hat wohl nur am Wochenende Freigang........
Kann mein Vater ihr ein lebenslanges Wohnrecht in dieser Wohnung im 1.Stock einräumen und wenn ich nach seinem Ableben dann das Haus erben sollte habe ich zwar ein ganzes Haus aber eine Wohnung davon gehört mir zwar aber ich kann mit ihr nichts anfangen da ja hier lebenslanges Wohnrecht eingetragen ist?
Bitte nicht falsch verstehen, man soll die Lebenden leben lassen, aber es gibt eben bestimmte Dinge die man vorab klären muss um auch mal wieder an etwas anderes zu denken.
Mit meinem Vater darüber zu sprechen ist erfolglos, er hält große Dinge von dieser Frau und deshalb wende ich mich an dieses Forum.
Dankeschön
4 Antworten
Dein Vater kann für seine Eigentumswohnungen das Wohnrecht jeder beliebigen Person einräumen. Er kann die Wohnungen auch zu Lebzeiten verkaufen - also habe nicht nur auf dem Schirm, dass Du mal die Wohnungen erben wirst. Er könnte auch per Testament dritte Personen zu seinem Erben einsetzen.
Genauso könnte es passieren, dass er seine Wohnungen kapitalisieren muß, weil er ein Pflegefall wird und ansonsten die Pflegekosten nicht aufbringen kann.
Wenn Dein Vater notariell einer dritten Person ein Wohnrecht einräumt, dann wird er vom Notar auch sicher darüber belehrt, dass mitunter Schenkungssteuer anfallen kann.
Alleinerbe bist du, wenn du dazu gemacht wirst. Dein Vater kann nicht nur egal wen ein lebenslanges Wohnrecht einräumen sondern auch egal wen zum Alleinerben erklären. Allerdings bis auf den Pflichtteil nur kann er den durch eine Schenkung und ein langes Leben umgehen.
Er hält vermutlich große Stücke auf Sie, weil sie (zu ihm) nett ist und sich um ihn kümmert. Wenn das für dich kein gangbarer Weg ist, wirst du es wohl so nehmen müssen, wie es kommt.
Starscream:
Es ist für mich nicht eindeutig zu erkennen, ob es sich bei den drei Wohnungen um Wohnungseigentum (Eigentumswohnungen) handelt oder für euch drei Grundstücksmiteigentum gebildet wurde.
Auf einem Grundstücksmiteigentumsanteil kann ein Wohnrecht als beschränkt persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch n i c h t eingetragen werden.
Dein Vater ist vermutlich volljährig und kann mit seinem Vermögen machen was er will. Es gibt keinen Rechtsanspruch künftiger Erben, auf den Vermögenserhalt des potentiellen Erblassers.
Wem das nicht gefällt, der sollte sich sein eigenes Vermögen bilden.