Mutter hat lebenslanges Wohnrecht für Räume in einem Einfamilienhaus ist aber nun im Heim. Darf ich die Räume nutzen?
Hallo zusammen,
Ich habe ein wichtiges Anliegen. Meine Mutter bewohnt mit uns zusammen ein Einfamilienhaus. Wasser und Strom sind nie getrennt worden. Sie hat sich ein lebenslanges Wohnrecht für die Räume in der unteren Etage einräumen lassen das steht auch im Grundbuch. Sie zahlt lediglich ein wenig verbrauchsabhängige Nebenkosten. Wir bewohnen die obere Etage haben aber damals das Treppenhaus komplett zu gemacht damit unsere Hunde nicht ständig unten rumlaufen oder fortlaufen können wenn Mutter mal wieder die Haustüre offen lässt. Wir haben also unseren eigenen Eingang. Nun ist Mutter altersbeding in ein Heim gezogen (freiwillig). Die Räume sind nun unbewohnt und es wird im Winter Frostgeheizt. Nun ist mein Mann aber seit 10 Jahren voll Erwerbsunfähig geworden und er kann sich nur schlecht in den oberen Etagen bewegen da wir Treppen und Stufen in unserem Wohnbereich haben. Der Plan war immer, das wenn die Mutter mal ins Heim geht, wir uns dann die Räume die ja nicht genutzt werden behindertengerecht umbauen damit mein Mann es leichter hat. Wir wollten dann nach Umbau ins Erdgeschoss ziehen und die obere Wohnung vermieten. Wir können unsere Wohnung nicht umbauen da wir ja darin zwei Stockwerke haben und Bad und Schlafzimmer sich unter dem Dach befinden. Küche und Wohnzimmer sind im ersten Stock. Für meinen Mann ist das alles schwer zu überwinden mit seiner Rückenerkrankung und der Gehbehinderung die daraus resultiert. Meine Mutter weigert sich vehement auf das eingetragene Wohnrecht zu verzichten. Sie sagt immer wir dürfen nach ihrem Tod die Wohnung umbauen obwohl mal etwas anderes mündlich vereinbart war. Gibt es in einem solchen Fall keine Ausnahme wenn die Mutter im Heim ist das wir trotzdem im Erdgeschoss für meinen Mann behindertengerecht umbauen? Wir müssten sonst ausziehen und uns eine Wohnung die behindertengerecht ist mieten. Die andere Wohnung in der wir jetzt leben dürfen wir ohne Zustimmung der Mutter noch nicht mal vermieten um davon dann die Miete der neuen Wohnung zu finanzieren.
Das Haus in dem wir jetzt leben und in dem die Mutter ein lebenslanges Wohnrecht besitzt wurde uns vor 18 Jahren per Schenkung übertragen. Wenn wir also uns selber irgendwo eine Wohnung die behindertengerecht ist mieten müssen laufen ja von unserem Haus die ganzen Betriebskosten weiter. Das können wir uns finanziell gar nicht leisten. Mein Mann ist ja Rentner.
Gibt es also irgend eine Möglichkeit das wir unten die Räume trotzdem nutzen können?
Ich danke euch jetzt schon für eure Antworten.
Grüße sendet Hannelore
2 Antworten
Hallo,
es kommt drauf an......lies doch vorerst diesen Link,
und du/ihr habt schon einmal einen rechtlichen Überblick zur Fragestellung.
Hannelore:
Der Bestellung eines grundbuchlich zu sichernden Wohnrechts geht üblicherweise eine ausführliche Fachberatung voraus. Wegen der Tragweite sind folgende Themen zu behandeln:
1) Hat der Grundstückseigentümer das Recht, die Wohnung selbst zu nutzten oder Dritten (gegen ortsübliche Miete, die dem Wohnungsberechtigten zugute kommen soll) zu vermieten, wenn der Wohnberechtigte den Mittelpunkt der Lebensverhältnisse nicht nur vorübergehend nicht mehr in der Wohnung hat, z. B. Umzug in ein Senioren- und/oder Pflegeheim.
2) Erlischt sogar das Wohnrecht. Schuldrechtlich könnte vereinbart sein, dass zur Löschung eine Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts über den neuen Wohnsitz der Berechtigten genügt.
Der Vollständigkeit halber:
3) Ein Rangvorbehalt, dass Grundpfandrechte in einer bestimmten Höhe vor dem Wohnrecht platziert werden dürfen. Man denke z. B. die Aufnahme von Bankdarlehen für Umbau- und Sanierungszwecke. Banken verlangen die erste Rangstelle.
4) Vorteilhaft wäre auch eine Vorlöschklausel, wonach zur Löschung des Wohnrechts die Sterbeurkunde genügt.
Empfehlung: Prüfe die Eintragungsbewilligung.