Nein, niemals Eingriffe in Eigentum

Mit "sozialen" Belangen wird schon genug Übergriffigkeit des Staates gerechtfertigt. Letztendlich kompensiert er damit sei eigenes Versagen ...

Am Beispiel Immobilien hat der Staat ja in der Vergangenheit grundlegende Fehler gemacht:

  • Prämien für Abrisse in den neuen Bundesländern, wo es damals eine Überkapazität gab.
  • Explodierende Preise aufgrund des extrem geringen Zinsniveaus in den 2010er Jahren.
  • Verkauf von Staats-/Städteeigenen Wohnungen in Investoren.
  • Verschärfung der Bauanforderungen, die das Bauen immer mehr verteuern.
  • ...

Jeder, der vom Staat die Lösung der Probleme erwartet, wird enttäuscht werden. Man muss froh sein, wenn er nichts neues Schlimmes anrichtet.

Sofern die Randbedingungen (Rendite, Bedarf, ...) passen, werden auch die Brachen bebaut werden. Habe dies in meiner Heimatstadt bei München ebenfalls bereits 2x in größerem Stile erlebt. Da hat es sich trotz höchster Grundstückspreise lange (10 bzw. 30 Jahre) nicht rentiert neu zu bauen, da der Boden von der vorherigen Nutzung kontaminiert war ...

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Andere Ansicht

Die Diskussionen sind nichts wert. Sie werden von Nichtfachleuten ohne gemeinsame, solide Datengrundlage gehalten. Keiner muß Verantwortung übernehmen oder nachweisen, daß seine Ideen auch in der Realität funktionieren würden oder umgesetzt werden, sobald die Partei das könnte.

Die Gruppen sind , wie üblich beim ÖRR, an sich schon unausgewogen zusammengesetzt.

Das sind nur Pseudodiskussionen und Partei-Reklame an ein denkfaules, regierungshöriges Publikum gerichtet.

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Andere Ansicht

Das ist bei uns in Bayern sauber geregelt ;-)

Bier ist ein Grundnahrungsmittel und kann daher nur verboten werden, wenn es die Tätigkeit/Sicherheit erfordert, zB bei Fahrern. Alle anderen dürfen effektiv ein Bier während der Mittagspause trinken ...

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Die Leihfirma darf nicht sofort kündigen, bloß weil sie keine Arbeit für dich hat. Evtl. später, aber mit Begründung und Fristeinhaltung.

Danach greift ALG1 oder Bürgergeld, sofern du hier berechtigt bist.

Lass dir nichts zuschulden (schlechte Arbeit, Verspätungen, ...) kommen, damit du keine "verhaltensbedingte " Kündigung bekommst. Ansonsten gibt es eine Sperre beim Arbeitsamt von bis zu 3 Monaten.

Bei Krankheit zahlt der Arbeitsgeber die ersten zusammenhängenden 6 Wochen deinen bisherigen Lohn fort. Danach zahlt die Krankenkasse, allerdings weniger. Die 6 Wochen Lohnfortzahlung des AG beginnen von vorne, sobald du einen Tag arbeitest.

Vortäuschen würde ich nicht machen. Das Risiko ist zu hoch.

Bewirb dich doch schonmal und schau dir auch die neue Stelle über die Leihfirma an und entscheide dann. Keinen Job aufgeben, ohne fixe Alternative ...

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Andere Anscht

Super, wieder ein neues Gesetz, welches beachtet werden kann/muß/darf.

Die Kernprobleme in Deutschland werden damit nicht angegangen, zB hohe Staatsquote, langsame Prozesse, ausufernde Bürokratie, geringe Investitionen in Infrastruktur, ...

Lieber erzeugt der Gesetzgeber Papier, bei deren Umsetzung er keine Arbeit hat, den Staatsapparat selbst zu verbessern...

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Allgemeine Dienstpflicht ist richtig, weil alle ran müssen

Bin für Wehrdienst/Dienstpflicht für deutsche und ausländische Männer. Allerdings reduziert auf ca. 6 kompakte Monate. Habe selber 10 Monate "genossen" und da war schon Leerlauf/Unnützes drin.

Wenn selbst in einer reduzierten Freiwilligenarmee nicht genug Personal vorhanden ist, ist die Verteidigungsbereitschaft nicht gewährleistet. Dies wird aber das Problem evtl. gar nicht lösen, da immer mehr Tätigkeiten eine mehrjährige Spezialausbildung erfordern...

Ich sehe es auch nicht ein, daß ich als Deutscher mehr einbringe als (langjährig) hier wohnende Ausländer.

Frauen würde ich ausnehmen, nur ggf. einen Grundkurs in Kindererziehung auferlegen.

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Man will nur die Autos aus dem Umland weg haben

Das ist letztendlich nur der lokale verzweifelte Versuch ein Problem zu lösen, für welches die Politik keine Lösung hat oder sich nicht die Hände schmutzig machen will. Lieber die Bürger der einzelnen Städte sich gegenseitig zerfleischen lassen und seine Hände in Unschuld waschen ...

Ist in sich schon total inkonsistent:

  • Wenn ich SUV-Fahrer bestrafen möchte, muß ich auch die Pariser SUVs zur Kasse bitte.
  • Wenn ich auswärtige Fahrer draussen halten möchte, dann doch alle Fzge. So viel mehr Platz benötigen die auch nicht.
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Als Ergänzung bzw- Alternative zu den bereits vorhandenen (tlw. recht unsachlichen ) Antworten: Wenn du unbedingt in Immos investieren willst, aber für den Eigenbedarf aktuell nicht genug Eigenkapital hast, kannst du auch was kleineres kaufen und vermieten. Das hat u.a. den Vorteil, daß du früher starten, Kosten absetzen kannst und auch bzgl. Auswahl der Immobilie größere Freiheiten (sie muss ja dann nicht mehr zu den Orten deiner Lebensführung passen: Arbeitsgeber, Freunde, Familie etc.) hast. Damit kannst du die Rendite steigern oder Risiko redizieren: zB in besserer Lage kaufen. Du bist dann auch selber freier in der Wahl deines Wohnorts, wenn du zB wg. besserem Gehalt umziehen müsstest, aber das nicht zur Wohnung passt ...

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Andere Ansicht

Das was auf dem Markt ist, ist m.E. alles nicht das Geld wert. Habe schon was gemacht und das war tlw. inhaltlich i.O., aber findet man auch kostenlos/-günstig in Büchern oder im Netz. Vielleicht nicht ganz so gebündelt und kompakt ...

Zum Anfang würde ich die Elliottwellen-Theorie empfehlen. Auch wenn diese bei manchen umstritten ist, veranschaulicht sie doch die scheinbar konfusen Bewegungen.

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Vater will neuer Frau lebenslanges Wohnrecht am Eigenheim vermachen. Welche Rechte haben wir Kinder?

Hallo Zusammen,

nachfolgend die Ausgangslage:

Unsere Mutter ist verstorben. Unser Vater hat eine neue Lebensgefährtin, die er heiraten möchte. Zuvor möchte er meiner Schwester und mir seinen Anteil am Haus vermachen (durch den Tod der Mutter ist 1/4 des Hauses an meine Schwester und mich übergegangen, wir sind also bereits Miteigentümer).

Jetzt der Knackpunkt: Er will nicht, dass wir im Falle seines vorzeitigen Ablebens die neue Frau „aus dem Haus werfen“ und möchte ihr entsprechend ein lebenslanges Wohnrecht an der Sache einräumen. Obwohl es sein gutes Recht ist, über sein Vermögen frei zu entscheiden, finden wir dies nicht fair.

Seine Lebensgefährtin hat ihren Kindern schön gründlich all ihr Wohneigentum aus erster Ehe überschrieben. Die Kinder haben dies umgehend veräußert und freuen sich nun über das große Geldgeschenk. Wir sollen jedoch hinnehmen, dass eine Frau, die wir erst seit kurzem kennen, unser Elternhaus für die nächsten 30-40 Jahre besetzt, obwohl es auch immer Wille unserer verstorbenen Mutter war, dass unser Elternhaus im Falle ihres Todes direkt auf uns übergeht und der Erlös uns für unser Leben zugute kommt (wir kommen aus keinen wohlhabenden Verhältnissen, deshalb. Die Familie der neuen Frau jedoch schon, was die Situation für uns nur noch unverständlicher macht).

Womit wir jedoch einverstanden wären, wäre ein Kompromiss, sodass die neue Frau im Falle eines vorzeitigen Ablebens unseres Vaters noch 1-3 Jahre bzw. so lange im Haus wohnen darf, bis eine Ersatzwohnung für sie gefunden wurde.

Nun die eigentliche Frage: Darf unser Vater der neuen Frau ohne unser Einverständnis überhaupt ein lebenslanges Wohnrecht vermachen, da wir ja bereits zu 1/4 Miteigentümer sind? Welche Rechte haben wir bei solchen Entscheidungen? Wie würdet ihr mit der Situation umgehen?

PS: Bitte nur sachliche Kommentare und keine Belehrungen á la „Ihr seid doch nur geil auf‘s Erbe“ etc. Im Endeffekt kann unser Vater mit seinem Vermögen machen was er will. Dass er die neue Frau und ihre Familie (die neue Wohnsituation hat ihre Kinder finanziell bereichert) besser stellt als seine eigenen Töchter, auch vor dem Hintergrund des (nicht schriftlich erfassten) letzten Willens unserer verstorbenen Mutter, ist für uns das Problem. Wir verstehen uns auch gut mit seiner neuen Frau, der Frust ist also nicht ihr geschuldet. Sie hat bei ihrer Familie alles richtig gemacht. Wir erwarten nur dasselbe von unserem Vater.

Vielen Dank im Voraus!

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Vielleicht wäre ein Wohnrecht io, wenn ihr es zusammen mit einer ortsüblichen Miete vereinbart?!. D. H. Euch steht dann der Anteil (Gemäß eigentumsanteil) einer Miete zu.

Zur Warnung/Ergänzung: Euer Vater könnte im Extremfall einen Eigentums Ausgleich unter Ehegatten zu Lebzeiten durchführen. Dann gehören sofort die Hälfte seiner jetzigen Anteile seiner Frau. Bei seinem Ableben erhält sie dann nochmals alles außer eurem Pflichtteil auf den Rest.

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