Muß ich Einnahmen aus Untervermietung bei Steuer angeben?
Wenn man als Mieter einer Wohnung die Garage untervermietet, muss man dann die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung angeben. Ich reiche das ja eigentlich nur durch an den Vermieter!
1 Antwort
Also ich fange mal bei den 520 Euro an. Hierzu gibt es eine Verwaltungsvorschrift, die besagt, dass von einer Besteuerung der Einkünfte abgesehen werden kann, wenn die Höhe der Einnahmen nicht 520 im Kalenderjahr übersteigt. Außerdem muss es sich um einen Teil einer selbstgenutzen Wohnung /EFH handeln.
Was du vermietest, ist aber eine Garage, kein Teil einer Wohnung. Damit ist diese Regelung für dich tot.
Allerdings gibt es noch die Regelung des § 46(3) EStG. Nach dieser werden diese Einkünfte bis zu 410 Euro nicht besteuert. Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag.
Einkünfte sind: Einnahmen minus Werbungskosten.
Zu beachten ist weiterhin die Umsatzsteuer: Es ist klar, dass die Vermietung einer Garage nicht unter die Befreiungsvorschift des § 4 Nr. 12 Bu a) UStG fällt und deshalb umsatzsteuerpflichtig ist. Allenfalls käme hier - wenn du sonst keine umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen erzielst - die Kleinunternehmerregelung in Betracht. Das bedeutet, du zahlst zwar keine Umsatzsteuer, musst aber jährlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben.