Untervermietung der Garage?
Hallo und zwar geht es darum das ich meine Garage, welche bei der Miete meiner Wohnung mit dabei ist, welche ich aber nicht benutze, gerne untervermieten würde.
Da die Garage mich im Monat 50 Euro kostet, würde ich diese auch für 50 Euro weitervermieten wollen, da ich keine Gewinnerzielungsabsicht habe. Trotzdem wären das soweit ich weiß Einnahmen.
Da ich jetzt mit 50x12=600 über dem Freibetrag von 520 Euro im R 21.2 Abs. 1 EStR bin, bin ich damit gezwungen die gesamten Einnahmen anzugeben und zu versteuern?
Da ich momentan als Student nicht arbeite, bin ich unter der Freibetragsgrenze, auch mit den Einnahmen aus der Garage. Soweit das steuerlich relevante Einkommen unter Einbeziehung sämtlicher Einkünfte unterhalb der Freibeträge liegt, braucht man ja auch eigentlich überhaupt keine Einkommensteuererklärung abgegeben.
Daher bin ich jetzt verwirrt was zutrifft und was vielleicht überwiegt. Muss ich sollte ich über der 520 Euro Grenze liegen, eine Steuererklärung machen, auch wenn ich vielleicht keine Steuern zahlen muss, da ich unter der Freibetragsgrenze bin? Oder hat das eine mit dem anderen nichts zutun und ich muss alles was mehr als 520 ist mit der Umsatzsteuer in einer Einkommenssteuererklärung ans Finanzamt schicken.
Oder aber kann ich mir die Einkommenssteuererklärung sparen, da es sich ja um eine Nullnummer handelt + ich unter dem Freibetrag bin.
1 Antwort
Du hast Einkünfte aus Vermietung und auch gefunden, warum man die angeben muss. Ob eine Garage ein Wohnungsteil ist (oder das nur die klassische Untervermietung zu Wohnzwecken betrifft) klärt vielleicht wer, der noch im Steuerfach aktiv ist.
Thema ist aber, dass du in Höhe der Einnahmen Werbungskosten hast, die du auf der Anlage V natürlich in voller Höhe gegenrechnen kannst.
Was bringt die Erklärung? Eine zusätzliche Anlage oder gar eine Steuererklärung für nichts. In der heutigen ELSTER-Welt würde ich dann, wenn du eine Einkommensteuererklärung abgibst, die Anlage V für den Stellplatz beifügen. Vielleicht kannst du ja mal mehr dafür bekommen und vielleicht steigt auch mal deine Miete für den Stellplatz und das, was du einnimmst, erst später.
Nur wäre es erst dann, wenn du einen Überschuss erzielst, von Bedeutung, die Einkünfte anzugeben. Wenn du - wie hier - von Anfang an keinen Überschuss erzielen willst, interessiert das das Finanzamt nicht wirklich. Es findet keine Steuerverkürzung statt und damit wird sich kein Kläger finden, den die Sache tangiert.
Der langen Vorrede kurzer Sinn: Vermiete die Garage einfach! Wenn es wie geplant ein Nullsummenspiel wird, kann das Finanzamt jederzeit, wenn es darauf aufmerksam wird, auf dich zukommen. Du erklärst halt dann 0 € Einkünfte aus Vermietung für die Jahre, die sie wollen nach. Vergiss die Kündigung und die Kündigungsfrist nicht und denke daran, dass der Mieter die Garage auch in Ordnung halten soll aber auch der Vertrag kann in dem Fall sehr einfach gehalten werden.
Ich danke für den aufklärenden Kommentar des Experten! Ich wäre zum selben Ergebnis gekommen, nur halt wesentlich komplizierter.
Das "wesentlich komplizierter" hat aber einen entscheidenden Vorteil:
Nämlich wenn das Finanzamt eine Kontrollmitteilung verwertet und blöd herumfragt, warum keine Einkünfte erklärt werden, dann hat der Fragesteller hier gleich die passende Antwort parat.
Damit überforderst du den Fragesteller, auch wenn es im Ergebnis gleich bleibt.
"Eigentlich" zu erklärende Einkünfte, die er aber mangels Einkunftsabsicht nicht erklären muss, weil das auch langfristig ohne Konsequenzen bleibt
oder
wegen fehlender Einkunftsabsicht nicht zu erklären?
Das zweite ist zutreffend.
Keine Einkunftserzielungsabsicht - kein Zugang zur Steuererklärung.
Nein, hat er nicht. Es fehlt an der Einkunftserzielungsabsicht. Das Ganze ist einkommensteuerlich irrelevant (Liebhaberei) und umsatzsteuerlich ist er Kleinunternehmer, also auch irrelevant.
Geld nehmen und fröhlich sein. Fertig.