MIETKAUF MIT UNTERVERMIETUNG?
Hallo,
kurze Eckdaten: neu erbaute ETW, will über Mietkauf (10 Jahre da Spekulationssteuer) verkaufen an mich, ich wollte dir ETW als Kapitanlage haben. Ihm gehts um die Spekulationssteuer. Was kann ich von der Steuer absetzen oder kann nur der Verkäufer alles absetzen? Risiken?
1 Antwort
Das ist ein heikles Thema und hier im Forum auf keinen Fall lösbar.
Wenn der Verkaufen will, ohne das es jetzt als Verkauf angesehen wird, aber gleichzeitig Du die kompletten Nutzungs-/Verwertungsrechte haben sollst, wie ein Eigentümer (Vermietung), kann ich nur dazu raten einen Kollegen von mir aufzusuchen und der sollte schon Ahnung haben und erfahren sein.
Ein sehr kompliziertes Vertragswerk wird nötig sein, um diese Wünsche zu erfüllen.
- Es darf kein Eigentumsübergang erfolgen
- Es darf kein unwiderruflicher Anspruch auf Eigentumsübergang vereinbart sein.
- Die Nutzung muss trotzdem uneingeschränkt möglich sein
- Die Vermietung auf eigene Rechnung muss zulässig sein
Also ich sage ehrlich, wenn ich so einen Vertrag machen sollte, wäre es zwar eine spannende Aufgabe, aber reissen würde ich mich um den Auftrag nicht, weil da ein hohes haftungsrechtliches Risiko drin wäre.
Ich halte das für machbar, aber nimm Dir einen guten meiner Branche. Vermutlich würde ich ein Modell aus zwei Verträgen machen.
Die Problematik liegt im Detail. Wenn nämlich der Übertragungsanspruch unwiderruflich ist, ist damit die Sache mit der Einkommensteuerpflicht für den Verkäufer schon durch. Das ist übrigens genau er Sinn er meisten Mietkaufverträge, nämlich die Sicherheit für den Käufer, dass er sein Haus auch wirklich bekommt.