Unterhaltszahlungen kürzen wegen beruflicher Veränderung?
Ein geschiedener Vater verdient netto ca. 2.000€ und hat einen sicheren Job. Er möchte sich selbst aber beruflich verändern (hasst seinen Job) und hat schon länger den Wunsch in einen sozialen Beruf umzusatteln. Läuft der Unterhalt in voller Höhe für 2 Kinder weiter, wenn man eine Ausbildung oder Umschulung macht und quasi kaum noch was verdient für die Zeit? Wie lässt sich das für beide Seiten lösen? Man kann ja nicht verlangen, dass der Mann nur wegen des Geldes nicht seinen Traum verwirklichen kann?!?
danke für Tipps :)
4 Antworten
Sorry, aber ein Anwalt steht nicht über dem Jugendamt.
Wenn ich heute 10k netto verdiene und morgen meinen Job verliere, übermorgen einen zu 2k netto annehme, dann zahle ich mit Sicherheit nicht den Unterhalt, der auf 10k ausgelegt war.
Ja das ist sicher richtig, aber er verliert ja seinen Job nicht.. das ist wohl das Problem :(
rechtlich ist wohl kein proaktiver Neuanfang gestattet ohne einen Schuldenberg..
Wenn Du ohne jedwede Notwendigkeit Deinen Beruf wechseln möchtest ( Deinen sicheren Job kündigst ) - dann nicht zu Lasten Deiner Unterhaltszahlungen. Sonst ist es gut möglich, dass man Dir ein fiktives Einkommen unterstellt ( und dahingehend einen Titel erwirkt ) und Du Dich damit bis über die Hutkrempe verschuldest.
Der Unterhalt wird gemäß Düsseldorfer Tabelle errechnet. Wenn er weniger verdient, zahlt er weniger
Und wer sich freiwillig ! "armrechnet" durch geringeres Einkommen, wird halt unterhaltstechnisch nicht runtergestuft.
Das nennt sich "gesteigerte Erwerbsobliegenheit". Dabei ging es vermutlich eigentlich um Elternteile, die sich absichtlich zum Geringsverdiener machen, damit sie nicht zahlen müssen.
Ein Elternteil minderjähriger Kinder unterliegt einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Er kann nicht ohne Not mutwillig sein Einkommen vermindern. Was anderes ist es natürlich, wenn er seinen Job verliert oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann.
PS: und jetzt erst habe ich gesehen, dass Andri123 genau das auch schon geschrieben hat, sorry für die Doppelung.
Das dachten wir auch, aber hat der Scheidungsanwalt verneint. Er wäre an die Höhe lt. Urteil gebunden und müsste es irgendwann alles nachzahlen!!