Volljährige Tochter mit Ausbildungsverdienst wohnt mit Freund bei mir
Seit gut zwei Jahren hat meine 18-jährige Tochter einen Freund, der seit diesem Zeitraum sehr regelmäßig zu uns in die Wohnung kommt (sie wohnt noch bei mir). Sie befindet sich im 2. Ausbildungsjahr, verdient ca. 700 EUR netto. Er hat keine Ausbildungsstelle. Aufgrund des Verhaltens der beiden kann ihr Freund nicht mehr als Besuch gezählt werden. Meine ganze Wohnung wird von dem jungen Pärchen in Anspruch genommen. Leider bin ich jetzt gezwungen massive Konsequenzen zu ziehen, weil Kompromisse immer wieder in die falsche Richtung laufen. Meine Frage: Wo stehen die Grenzen und Richtlinien betr. eines Barunterhalts, den ich evtl. an meine Tochter zahlen müsste, wenn ich sie und ihren Freund (= das Pärchen) aufgrund dieser misslichen Wohnungssituation bitten muss, sich selbständig zu machen?
Die beiden bezahlen keinerlei anteilige Miete, etc. Ich behalte jedoch, bis sie auszieht das Kindergeld ein. 20 EUR gibt sie für Strom, Heizung, Wasser pro Monat ab.. Ich wohne in München und eine Miete von 1.300 EUR brutto mit meiner qm-Anzahl ist nicht ungewöhnlich.
Vielen Dank für Eure Antworten!
2 Antworten
Die Antwort lautet: @Rentenfrau und LittleArrow: Dann ist es so, dass sie sich wahrscheinlich rechtlich erkundigen wird und § 27 Abs. 3 SGB II zur Sprache kommt. Sie meint, sie hätte ein Anrecht bei mir so zu wohnen wie sie das für richtig hält, dazu gehört nunmal ihr Freund. Sie hätte auch Anrecht darauf soviel Besuch wie sie will zu empfangen, etc.
Freiwillig wird sie mir ganz sicher keinen Zusatz zur Miete geben, sie muss ja ihren arbeitslosen Freund bzw. diese Beziehung irgendwie finanzieren. Auch nicht auf meine Aufforderung hin würde sie zur Miete etc. beisteuern, sie würde das nicht einsehen, weil sie sagt, ich wäre dafür verantwortlich, dass ich sie in die Welt gesetzt habe und ich das nicht verantworten könnte sie in ihrer Ausbildung vor die Türe zu setzen. Mir geht es lediglich darum, dass ich ihre Lebensweise in meiner Wohnung nicht mehr länger dulde. Ich unterstütze keinen Arbeitslosen indirekt. Das kann sie tun, indem sie blind vor Liebe ist, aber nicht ich. Solche Wahrheiten darf ich auf keinen Fall sagen, klar, dass ich sie und ihre große Schwester samt Freunde gegen mich hätte (hab ich seit gestern ja schon, weil ich beide rausgeworfen habe, nachdem ich vom Büro nach Hause gekommen bin und beide urgemütlich auf meinem Sofa im Wohnzimmer gesessen sind und keinerlei Anstalten trotz Aufforderung gemacht haben ins Zimmer zu gehen, weil ich ein wenig meine Ruhe brauchte). Ich wurde beschimpft, auf's Allerübstelste beleidigt, verurteilt, gespuckt, es fielen Ausdrücke - so habe ich meine Tochter nicht erzogen....es war furchtbar. Der Freund meiner Tochter, der seit 2 Jahren alle Ausbildungen aus irgendeinem Grund immer wieder abbricht, meinte zu mir, nachdem ich beiden gesagt habe, dass die beiden als Pärchen in meiner Wohnung nicht mehr länger dulde: "Sowas Krankes muss ich mir nicht mehr länger anhören, ich geh jetzt." Ich verwies ihn an meine Haustüre.
Was wurde hier verdreht? Was?
Nicht reden oder diiskutieren!
Fakten schaffen !!!!!!!!!!!
Wenn die zwei das nächste Mal aus sind - Schlösser auswechseln!
Wenn sie dann vor der Tür randalieren - Polizei rufen und zumindest den Freund rauswerfen lassen - Hausverbot aussprechen! Koffer mit den wichtigsten Sachen (Papiere und Wechselklamotten für drei Tage - kein Geld!!!!) im Beisein der Polizei übergeben.
Kleiner Tip am Rande: Mach dich unerreichbar. Zieh den Stecker aus der Telefondose, bzw. geh nicht ans Telefon - lass den Anrufbeantworter seine Arbeit tun. Selbes gilt für´s Handy.
Treff dich mit deiner Tochter (irgendwann kommt es dazu) nicht in der Wohnung sondern auf neutralem Boden an einem Treffpunkt und zu einem Zeitpunkt den Du bestimmst. Selbstverständlich sollte der Freund nicht dabei sein.
Zeige auf ganzer Linie Härte. Gebe auf keinen Fall nach! Egal wie schwer das auch wird. Halte Deinen Kurs durch. Du sitzt am längeren Hebel.
Nur so - und nicht anders - lernt Deine Tochter, dass sie den Bogen überspannt hat.
Abschließend: Such den Fehler nicht bei Dir.
Hast Du schon mal was von der "Düsseldorfer Tabelle" gehört? So etwas gibt es auch in München, schau mal hier:
Wenn Du mal ganz am Schluß nachschaust: Der Bedarf eines volljährigen und nicht im Haushalt lebenden Kindes beläuft sich auf € 670,--. Deine Tochter mit € 700,-- netto im Monat hat überhaupt keinen Unterhaltsanspruch. Und für den Freund der Tochter brauchst Du ebensowenig Unterhalt zu zahlen wie für eventuell vorhandenen Hamster oder Graupapagei.
Also: Schmeiß das undankbare Volk raus!