Übernimmt Arbeitsamt/-agentur Ausbildungskosten?

3 Antworten

Das ist eine Kann-Leistung des JC. Mann muss das JC davon überzeugen und das JC muss eine Chance sehen, das man anschließend aus der Arbeitslosigkeit raus ist.

Wenn also der Bekannt z.b. vorher schon Laienschauspieler war und damit hier und da eine Einnahme hat und dem Amt glaubhaft darstellen kann, das er mit Professioneller Ausbildung weiter kommt, dann kann es sein, das das Amt ihn unterstützt.


Frageueberfrage 
Beitragsersteller
 10.03.2022, 09:09

Und wenn man schon eine Ausbildung in der Tasche hat und theoretisch eigentlich "sicher" sein sollte, da man damit eigentlich auch was finden kann und nicht unbedingt eine Arbeitslosigkeit bestehen kann? Spielt das auch eine Rolle oder ist das dann eher, was man lieber machen wollen würde?

In nur drei Monaten eine Gesangsausbildung zu absolvieren und mit dieser dann auch Geld zu verdienen halte ich für äußerst unrealistisch.