Meiner Meinung nach greift selbst diese Klausel nicht und du musst nichts zurückzahlen

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Ich kann doch keine Firma eröffnen, ohne einen Dienstsitz zu melden? Dann kann ich ergo auch keine Mitarbeiter einstellen.

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Warum kündigt man dann den Minijob auf, wenn er doch bestehen bleibt? Kündige doch deine Vollzeittätigkeit (bei 32h/Woche ist es Vollzeit)

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Das kann ich so nicht stehen lassen. Ich arbeite in Deutschlands größtem Baufachhandel und bekomme die Entwicklungen mit. Seit zwei Jahren, nachdem während der Pandemie viel Renoviert und Saniert wurde, stehen heute alle Gewerke mehr oder weniger still. Faktoren hier sind:

  1. Die Bauvorschriften
  2. das Geld ist teurer (Zins)
  3. die Unsicherheit potenzieller Käufer

Warum wird denn kein Wohnraum geschaffen Von den 400.000 Wohnungen, die der Staat bauen möchte, sind es letztendlich nur 70.000,

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Die Frage ist doch eher, welcher Typ "Finanzen" bist du?

  1. alles abbezahlt und keine Schulden
  2. Schulden aus Steuergründen haben
  3. Mix aus Anlagen, die die Kreditzinsen drücken?

Ich habe eher lieber etwas auf der Kante, für unvorhersehbare Dinge, möchte aber zugleich schuldenfrei sein

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Es gab im Sommer eine Studie der Sparkassen. Daraus ging hervor, dass man ab € 3.6000,-/monatlich netto zu den Besserverdienenden gehört.

Es wird ohnehin bald nur noch arm, oder reich geben, daher stelle ich mir diese Frage nicht.

Mir gehts gut und es fehlt mir an Nichts, gesund bin ich auch, was will man mehr?

Frohe Weihnachten!

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  1. Nein
  2. Deutschland
  3. Deutschland

Um hier arbeiten zu können musst du hier registriert sein. Es sei denn, dein AG in Deutschland zahlt nochmal 30% auf dein Gehalt und lässt es über einen großen Unternehmensberater abwickeln, der bei dir vor Ort sitzt.

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Rufe deine Krankenkasse an. Hier geht es um dem Umfang der Selbständigkeit, sprich Stundenzahl und Einkommen.

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Ich schätze, hier geht es eher um die Rechtsgrundlage und wie man in der Schweiz mit IPTV umgeht. Eine Rechnung auf deine richtige Anschrift könnte dich bei Nutzung der Dienste strafbar machen

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Vielleicht fragst du ihn erst einmal, wie er den Unterhalt berechnet hat. Du hast sicherlich die Pauschale von 5% nicht abgezogen. Wenn die Antwort nicht plausibel ist, dann kannst du die Prüfung ja immer noch vom Amt vornehmen lassen.

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Falsche Angabe KFZ versicherung?

Falsche Angaben KFZ Versicherung

Guten Abend zusammen,

Wir hoffen auf eure Hilfe zu folgendem Problem.

Meine Frau und ich sind seit 2015 über ein und die selbe Versicherung mit unseren Autos versichert.

Wir haben 2015 über Check 24 eine Haftpflicht Versicherung abgeschlossen für unser damaliges Auto.Versicherung lief über meine Frau die keinen Führerschein besitzt und ich der Haupt Fahrer des Autos bin.Leider war uns damals wohl ein Fehler unterlaufen,das wir wohl Angegeben haben,das meine Frau einen Führerschein hätte.

Als wir unser zweites Auto dort versicherten unter den Namen,hatte meine Frau telefonisch angegeben,das Sie kein Führerschein besitzt.Antwort:Kein Problem,dafür braucht man ja keinen.

Heute wollten wir wieder eine neue EVB Nummer beantragen,das wir unser neues Auto morgen anmelden wollten und meine Frau hatte wieder angegeben,das Sie keinen besitzt.Nun aber,wurde uns die EVB Nummer verweigert,da wir ja 2015 angegeben haben,das Sie einen besitzen würde und das eine falsche Angabe währe und der ganze Vorgang jetzt geprüft werden müsse,da ja keine Versicherung hätte bestehen dürfen.

Nachdem ich fragte,was nun passieren könne,habe ich keine genaue Auskunft bekommen,da er mich in den nächsten Tagen zurückrufen wolle,wenn er alles geprüft hat.Nur so viel,ein bezahlter Schaden,können Sie auch zurückfordern.

Was könnte uns jetzt schlimmstenfalls passieren und wie gehe ich jetzt damit weiter vor,das meine Frau ja schon telefonisch angegeben hatte,keinen Führerschein zu besitzen,wo es aber wohl keinerlei Protokolle drüber gibt.

Bitte um Hilfe und Antwort

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Was euch schlimmstenfalls passieren kann? Dass euch keine Versicherung mehr aufnimmt. Hier wäre es ratsam, eine Agentur vor Ort aufzusuchen. Die hilft euch gewiss

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Es reicht aber rechtlich aus, Regress in Anspruch stellen zu können. Hatte ich Anfang des Jahres auch beim Jobwechsel. Muss drin stehen: Ab wann, Gehalt, zusätzliche Boni und als was. Das reicht als verbindliche Zusage. Hab extra meinen Anwalt gefragt

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Datev könnte das jetzt ohne Probleme, oder Lexware, oder.....Schau doch mal nach einer Demo und gib es so ein. Die Lohnfortzahlung hat keine Auswirkung, wird ja bis 42 Tage als Gehalt gezahlt, ebenso der Urlaub, also kannst du einen Monat durchrechnen. VWL und bAV kannst du auch normal durch den Online Rechner jagen, wenn du keine Demo findest.

Welche Form von Sparrate?

Welche Krankenkasse?

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