Umsatzsteuer Voranmeldung 4. Quartal buchen?
Hallo an das Community,
ich habe für das Jahr 2019 1. - 2. - 3. - 4. Quartal die Umsatzsteuer Voranmeldung gemacht.
1. - 2. - 3. Quartal sind noch im Jahr 2019 passiert. Das 4. Quartal wurde Januar 2020 übermittelt (bis zum 10.01.). Den Betrag habe ich am 15.01.2020 überwiesen. Ich habe bisher immer gedacht, dass das 4. Quartal mit für das Jahr gezählt werden (in dem Fall 2019). Nun nach langem hin und her erfahre ich, dass die Zahlung für das 4. Quartal nicht für 2019 angerechnet wurden ist.
Nun aber zur meiner Frage; Das 4. Quartal für 2019, was ich am 15.01.2020 überwiesen habe, trage ich dann unter "an das Finanzamt gezahlte...." für das Jahr 2020 ein. Ist das richtig so?
2 Antworten
Wo?
Ein Deiner Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung, ist die Ausgabe für 2020 zu erfassen, weil sie im Januar 2020 gezahlt wurde.
In der Umsatzsteuererklärung 2019 zählt sie als für das Jahr 2019 geleistete Vorauszahlung.
Jetzt wo ich die Unterlagen noch einmal überprüft habe und gerechnet habe, haben Sie recht. Q4/2018 wurde für das Jahr 2019 angerechnet :) Vielen Dank!
wfwbinder Sie sind wirklich klasse. Kurz, knapp und sehr verständliche Antwort :) Herzlichen Dank. Jetzt verstehe ich auch den Sinn...und meine eigentlich Sinnlose Frage :) :) Wie Sie merken, bin ich nicht die schlauste in Sache Steuererklärung -aber ich lerne :) Viele Grüße aus Hamburg
Ich benutze keine Software und mache alles per Hand. Also den Betrag, was ich in die Umsatzsteuererklärung eingetragen habe, habe ich auch bei der Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung eingetragen. So wie ich gerade aus Ihrer Antwort entnehmen kann, habe ich ein Fehler gemacht bzw. dieser Fehler wurde durch das Finanzamt korrigiert.
Umsatzsteuererklärung ist alles richtig gewesen, nur die EÜR falsch. Ich wurde daraus nicht schlau, deswegen wollte ich hier die Experten fragen :) Vielen Dank.
Dann übermittle ich im kommenden Jahr für das Jahr 2020 zwar die Umsatzsteuererklärung so wie gehabt bis jetzt (bzw so wie sich das normal gehört), aber in der EÜR muss ich dann drauf achten, dass ich die im Januar 2020 gezahlten Umsatzsteuer vom 4. Quartal 2019 mitzähle, weil diese ja im Jahr 2020 bezahlt wurden sind.
Wenn du die UStVZ Q4/2019 korrekt
"UStVZ an USt laufendes Jahr"
(SKR04: 3820 an 3840
SKR03: 1780 an 1789)
buchst, werden die Werte korrekt sowohl in die UStE als auch in die EÜR übergeben.
Fehler passieren dann nur, wenn du keine Software hast und alles per Hand machst.
Ich mache tatsächlich noch alles per Hand... Vielen Dank, jetzt verstehe ich auch warum die Werte der Umsatzsteuer Voranmeldung bei der Umsatzsteuererklärung und EÜR anders sind :) Sorry, muss noch ein wenig lernen, was die ganzen Formulare betrifft :)
Und ergänzend:
Dafür zählt aber die Q4/2018 in 2019 als Ausgabe. Nicht vergessen!