Geschäftliche Prepaidkarte steuerlich absetzen?
Ich benutze geschäftlich aus Kostengründen Prepaidkarten. Nun frage ich mich aber wie ich sie denn steuerlich absetze. Die Guthabenkarten haben keine ausgewiesene USt, diese entsteht erst beim Verbrauch. Ich kann Rechnungen vom Anbieter im Nachhinein bekommen, aber das ist ja erst nach dem Monat in dem ich die Aufladekarte bezahlt habe und auch nach dem Monat an dem ich das Guthaben verbraucht habe. In welchem Monat trägt man denn das in der GuV/Steuererklärung ein? Ich gebe monatlich USt-Voranmeldungen ab und würde ungerne alle 12 im Nachhinein korrigieren.
2 Antworten
Ich gehe mal von EÜR aus: Als Betriebsausgabe im Zeitpunkt der Zahlung, die Vorsteuer ist erst abzugsfähig, wenn die Rechnung mit USt-Ausweis vorliegt.
Der kauf dieser Guthabenkarten ist vergleichbar dem umwechseln in eine andere Währung, oder der Einzahlung auf eine Prepaidkarte.
Der Abzug erfolgt wenn die Rechnung des Lieferanten vorliegt und mit der Guthabenkarte verrechnet wird.
Durch den Kauf der der Guthabenkarten hast Du keine Kosten. Du tauscht nur das Zahlungsmittel Geld, gegen as Zahlungsmittel Guthabenkarte.
In einer ordentlichen Buchhaltung würde ich das Konto "Guthabenkarten" einrichten. Wenn Du mit dem Guthaben etwas bezahlst eben gegen dieses Guthaben buchen.
Vielen Dank! "Ordentliche Buchhaltung" bei den 5 Buchungen im Monat habe ich nicht, aber jetzt weiß ich mehr bzgl. dem Zeitpunkt zu dem ich die Telefonkosten buchen soll. Es ist mir nur noch nicht klar, was ich in meinem Fall machen soll, in dem ich die Rechnungen 1-2 Mal im Jahr bekomme und die Verrechnung mit dem Guthaben deutlich früher passiert. Da es sich um Prepaid handelt, muss ich die Rechnungen leider explizit im Nachhinein anfordern.
Ich arbeite nicht mit Guthabenkarten. Mein Vorschlag wäre eine DEbitkarte zu verwenden. Sie kann man wie eine Kreditkarte verwenden und hat die Abbuchung auf dem Bankkonto.
Heißt es, dass ich beim Kauf der Guthabenkarte gar nichts buche und das Ganze erst mit der Rechnung des Anbieters erfasse? Oder trage ich den Kauf gleich ein und bekomme die Vorsteuer wenn die Rechnung vorliegt?