Umsatzsteuer-Voranmeldung für AdSense Einnahmen?
hallo,
ich möchte auf meinem Blog Google AdSense Werbung schalten und habe daher den Fragebogen für steuerliche Erfassung eingereicht, eine Umsatzsteuer ID habe ich auch beantragt. heute kam vom Finzanzamt Post:
"Der für Ihr Unternehmen geltende Voranmeldezeitraum ist der Kalendermonat.
Die entsprechende Umsatzsteuer-Voranmeldung ist authentifiziert auf elektronischem Weg bis zum 10. Tag nach Ablauz des entsprechenden Monats an das Finanzamt zu übermitteln."
Was muss ich nun genau beim Formular eintragen ? Was trage ich als "Zeitraum" ein, den jetzigen Monat ? Und habe ich denn schon Steuerpflichtige Umsätze ?
Hier: https://anwass.de/umsatzsteuer-voranmeldung-mit-google-adsense-einnahmen/
steht , die Einnahmen gehören in "Nicht steuerbare sonstige Leistungen". Aber ich habe ja noch keine Einnahmen und keine Auszahlung, da ich erst mit AdSense angefangen habe, und somit keine Umsatzsteuer Nummer von Google...
2 Antworten
Hallo,
die Mitteilung vom Finanzamt sagt aus, dass Du monatlich einen Umsatzsteuervoranmeldung abgeben musst. Das ist ein Steuerbogen, den Du ausfüllen und online an Dein zuständiges Finanzamt übertragen musst. Dies musst Du auch tun, wenn Du keinerlei mehrwertsteuerlich relevanten Umsätze gemacht hast: dann gibst Du eine 0-Meldung ab. Als Zeitraum, musst Du immer den Vormonat nehmen. Beispiel: Jetzt ist März, Du musst also bis zum 10. März für den Monat Februar die Umsatzsteuervoranmeldung machen.
In der Umsatzsteuervoranmeldung gibst Du an welche Umsätze Du zu welchem Steuersatz gemacht hast und welche Vorsteuerbeträge Du davon abziehen kannst (z. B. die AdWords-Rechnungen).
Wenn Du Werbung schaltest, dann beziehst Du eine Dienstleistung und bekommst dafür von Google eine Rechnung. Vermutlich aus Irland, oder? Eine nicht steuerbare Leistung ist das auf keinen Fall, denn das würde bedeuten, dass Du eine Ausgangsrechnung schreiben würdest.
Nein, das ist ein innergemeinschaftlicher Erwerb. Dieser muss in zwei Zeilen der USTVA erfasst werden: einmal als steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb und einmal in die Zeile Vorsteuerbeträge aus innergemeinschaftlichen Erwerben. Unterm Strich heben sich die beiden Werte dann wieder aus.
Aber hoffentlich verkaufst Du ja auch was: und das müsste ja dann unter steuerpflichtige Umsätze eingetragen werden.
Zu den innergemeinschaftlichen Erwerben kannst Du u. a. hier mehr nachlesen.
micoxel351 hat keine Leistung in Anspruch genommen, sondern veröffentlicht Werbung für andere auf seinem Blog. Er ist der Leistungserbringer. Es wird auch nichts geliefert, so dass irgendwo ein Erwerb stattfinden würde.
Die nicht steuerbare Leistung ist wie von micoxel351 beschrieben zu erklären.
Danke für die Klarstellung. Da war ich gedanklich komplett falsch abgebogen. Ich dachte, es geht darum selber Werbung für eigene Produkte bei Google zu schalten.
Das ist ja dann ein komplett anderer Sachverhalt. Dank Dir für die Klärung.
Ich selber muss da leider auch immer drei Mal überlegen ... wie man an meiner eigenen Antwort sieht ;)
bis zum 10. Tag nach Ablauz des entsprechenden Monats
Also, die Voranmeldung für Februar bis 10. März etc. Und: in der Voranmeldung für Februar gibst Du dann natürlich Februar an.
Was muss ich nun genau beim Formular eintragen ?
Umsätze nach § 13b Umsatzsteuergesetz sind ab Zeile 40 einzutragen.
https://anwass.de/umsatzsteuer-voranmeldung-mit-google-adsense-einnahmen/
Hier wird gesagt das sind "Nicht steuerbare sonstige Leistungen". Aber ich habe ja noch gar keine Auszahlung bekommen und keine Umsatzsteuernummer von Google, daher weiß ich nicht, was ich da jetzt für Werte eintragen soll.
Umsätze, die Du nicht getätigt hast, musst Du auch nicht eintragen.
Ja, wahrscheinlich hab ich das verwechselt. Du bist der leistende Unternehmer, nicht Google. Dann würde der Umsatz in Zeile 49 gehören.
Und in Zeile 68 eine Null, wenn es keine weiteren Posten gibt.
Ok, ich korrigiere nochmal auf Zeile 50. Hab wohl den Bildschirm schief angeguckt ;-/
Das heißt, jeden Monat eine 0-Meldung, und wenn ich mal eine Auszahlung erhalte trage ich diesen Netto Betrag in "Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG" ein ?