Wohngeld für 2 Jahre zurückzahlen?
2018 - 2019 hatte ich eine normale Krankschreibung und habe daraufhin Wohngeld erhalten.
2019 habe ich den Wohngeldantrag erneut gestellt. Und dieser wurde für ein paar Monate bis zur Beantragung von meiner EU-Rente (2019) genehmigt.
Die EU-Rente wurde nun 2020 bewilligt und gilt rückwirkend ab 2018.
Mit dieser Rente bin ich nicht mehr wohngeldberechtigt und das Amt fordert eine Rückzahlung über alle beide Jahre. Ist diese Forderung im ersten Bewilligungszeitraum 2018-2019 zulässig? Schließlich habe ich in dem Jahr noch nicht an eine EU-Rente denken können.
1 Antwort
In dem Rückforderungsbescheid wird doch sicherlich eine Rechtsgrundlage angegeben worden sein. Vielleicht nennst Du die hier mal.
Und nochmal nachsehen, ob die Wohngeldbescheide von damals (2018 ?) irgendwie vorläufig waren. Dafür müsstest Du den damaligen Bescheid genau durchlesen. Das Gefühl, es sei alles ungerecht, reicht sicherlich nicht.
Allerdings wird ja sicher nur ein Teil der Rentennachzahlung verlangt. Insofern kannst Du ja eigentlich kein Minus machen.