Wasserschaden Granitfliesen Badboden?

3 Antworten

Als Mieter könntest Du die Miete mindern.

Als Eigentümer eines Einfamilienhauses könntest Du den Handwerkern Fristen setzen und bei Mißachtung den Auftrag entziehen.

Als Wohnungseigentümer aber bist Du das arme Würstchen, das alles letztendlich bezahlt aber nichts zu sagen hat.

Die Handwerker hat der WEG-Verwalter im Namen der WEG beauftragt. Formal hast Du gegenüber denen keine Rechte. Das verbietet Dir aber nicht, jeden Tag da anzurufen um sich nach dem Sachstand zu erkundigen.

Der WEG-Verwalter ist nicht verpflichtet die Weisungen eines einzigen Wohnungseigentümers entgegen zu nehmen. Allerdings kann sie sich auch nicht dagegen wehren, wenn Du jeden, aber wirklich absolut jeden, der anderen Eigentümer über den Fall informierst und dabei so wehklagend Dein Elend beklagst, daß der Verwalter Gas schon alleine deshalb gibt weil er Angst hat, es ginge ihm bald wie seinem Vorgänger.


Apolon  11.02.2019, 00:53
Der WEG-Verwalter ist nicht verpflichtet die Weisungen eines einzigen Wohnungseigentümers entgegen zu nehmen.

Stimmt so nicht. Der Hausverwalter ist verpflichtet, seinen Vertrag zu erfüllen und somit muss er sich darum kümmern, dass bei einem Schaden entsprechende Handwerker beauftragt werden, wie auch die bestehenden Versicherungen informiert werden.

Tut er es nicht, kann durch einen Beschluss der Eigentümerversammlung sein Vertrag sofort aufgelöst werden.

Privatier59  11.02.2019, 07:07
@Apolon

Du hast offenbar nicht genau genug hingeschaut:

An keiner Stelle habe ich geschrieben, daß die Eigentümerversammlung keine Weisungsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter hat. Nur der einzelne Wohnungseigentümer hat die eben nicht.

So darf ich denn zu Deiner Anmerkung ebenfalls anmerken:

Stimmt so nicht.

Apolon  11.02.2019, 09:54
@Privatier59

Jeder Wohnungseigentümer hat die Möglichkeit die Hausverwaltung zu rügen, wenn sie ihrem Vertrag nicht nachkommen.

Also ist auch diese deine Info falsch.

Bezüglich Eigentümerversammlung habe ich nur hingewiesen, dass diese den Verwaltervertrag auflösen können. Ein einzelner Wohnungseigentümer kann dies nicht.

Privatier59  11.02.2019, 10:03
@Apolon

Du willst offenbar nicht verstehen was ich schreibe. Also verschone mich mit besserwisserischen Anmerkungen.

Rügen ist etwas völlig anderes als Anweisungen erteilen.

Apolon  11.02.2019, 10:07
@Privatier59

Und du scheinst keine Ahnung zu haben.

Also behalte deine Kommentare für dich.

Ich habe seit 4 Monaten einen Wasserschaden Granitfliesen verfärben sich dunkelgrau in meinem Bad,

Als Eigentümer einer Eigentumswohnung solltest du der Hausverwaltung Dampf machen. Reagieren sie nicht, dann rufe eine Eigentümerversammlung ein und beantragst, die neue Hausverwaltung abzusetzen wegen Unfähigkeit.

Allerdings was der Wasserschaden mit dem Verfärben deiner Granitfliesen zu tun haben soll, kann ich nicht nachvollziehen.

Vermutlich handelt es sich um einen Herstellungsfehler der Fliesen.

Kontaktiere den Lieferanten, bzw. deinen Fliesenleger und beantrage einen Austausch der Fliesen auf deren Kosten.

Fliesen dürfen sich nicht bei Wasser verfärben.


Privatier59  11.02.2019, 07:09

Naturstein zieht Wasser und verfärbt sich dadurch.

Das habe ich in den Wohnungen meines Vermietungsbestands schon des öfteren erleben dürfen.

Apolon  11.02.2019, 09:51
@Privatier59

Wandfliesen dürfen sich nicht verfärben, auch nicht wenn sie aus Granit sind.

Bei meinen war dies bisher nie der Fall und diese sind sogar in der Dusche auf dem Boden wie an den Wänden.

Wenn Du der Eigentümer der Wohnung bist, musst Du der Hausverwaltung und den Handwerkern selbst Beine machen.


Apolon  11.02.2019, 00:53

Mit den Handwerkern hat der Eigentümer der Wohnung nichts zu tun.