Trotz Testament prüft Amtsgericht gesetzliche Erbfolge?
Hallo,
wie oben beschrieben kam heute ein Schreiben vom Amtsgericht, dass die Erben der dritten Ordnung die gesetzlichen Erben wären. Der Erblasser war Witwer und hatte keine Kinder. Ob seine Eltern Geschwister hatten, kann ich nicht sagen. Es gab entfernt einen Verwandten, den ich nicht zuordnen kann.
Den Formularen zur Testamentseröffnung hatte ich mit Kopie des Testaments und dem Hinterlegungsschein (im hiesigen Amtsgericht) sowie ein Schreiben des damaligen Anwalts zur Entgegennahme des Testaments am 10.06. beim Amtsgericht abgegeben.
Wozu macht man ein Testament, wenn trotzdem die gesetzliche Erbfolge greift? Es ist mir ein Rätsel.
Danke vorab für Infos und Gruß
Danke für die Antworten. Der Anwalt, der damals das Testament hinterlegt hat, meinte, ich wäre jetzt schon Erbin, und bestätigte im Wesentlichen eure Antworten. Nun werden die Ahnen ermittelt. Ich bin davon ausgegangen, dass ohne Klärung der Lage das Haus nicht verkauft werden kann, und eben solange auch finanziert werden muss. Was „noch„ möglich ist. Ein sofortiger Notverkauf wäre nicht notwendig.
3 Antworten
Aus zwei Gründen, zum einen, der Pflichtteil für Enterbte gesetzliche Erben zum anderen können gesetzlichen Erben ja auch das Testament anfechten.
Das wird ja immer besser. Problem ist nur, dass das Haus über den Zeitraum der Nachforschung auch finanziert werden muss. Enterbte gibt es nicht. Und eine Anfechtung wird bei Erben 3. Ordnung, die wir nicht kannten, die sich nicht gekümmert haben, schwierig.
Die Prüfung der gesetzlichen Erbfolge ist für den Fall, dass das Testament eventuell ungültig ist, oder angefochten wird. Vorallem ist es nötig, weil es ja enterbte Pflichtteilsberechtigte geben könnte, die Ansprüche haben.
Lasse die doch prüfen und gut ist!
Immerhin kann/wird es, trotz eines Testaments, Pflichtteilsansprüche geben!
Auch bei Eltern!