Trotz Testament prüft Amtsgericht gesetzliche Erbfolge?


23.06.2024, 09:49

Danke für die Antworten. Der Anwalt, der damals das Testament hinterlegt hat, meinte, ich wäre jetzt schon Erbin, und bestätigte im Wesentlichen eure Antworten. Nun werden die Ahnen ermittelt. Ich bin davon ausgegangen, dass ohne Klärung der Lage das Haus nicht verkauft werden kann, und eben solange auch finanziert werden muss. Was „noch„ möglich ist. Ein sofortiger Notverkauf wäre nicht notwendig.

3 Antworten

Aus zwei Gründen, zum einen, der Pflichtteil für Enterbte gesetzliche Erben zum anderen können gesetzlichen Erben ja auch das Testament anfechten.


Logis 
Beitragsersteller
 19.06.2024, 23:09

Das wird ja immer besser. Problem ist nur, dass das Haus über den Zeitraum der Nachforschung auch finanziert werden muss. Enterbte gibt es nicht. Und eine Anfechtung wird bei Erben 3. Ordnung, die wir nicht kannten, die sich nicht gekümmert haben, schwierig.

Die Prüfung der gesetzlichen Erbfolge ist für den Fall, dass das Testament eventuell ungültig ist, oder angefochten wird. Vorallem ist es nötig, weil es ja enterbte Pflichtteilsberechtigte geben könnte, die Ansprüche haben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Lasse die doch prüfen und gut ist!

Immerhin kann/wird es, trotz eines Testaments, Pflichtteilsansprüche geben!

Auch bei Eltern!