Fremde Person in Wg?

Hallo :)

ich hab mich jetzt auch mal dazu entschieden etwas zu fragen, anstelle nur durchzulesen. Das Problem ist folgendes:

seit Anfang April+ lebt eine fremde Person in unserer Wg ohne dass uns Bescheid gegeben wurde. Sie benutzt das eine Zimmer des Mitbewohners, der daher in dem Zimmer von seinem Bruder wohnt. Es ist super super unangenehm mit der Person zusammen zu wohnen, weil sie auch einfach ziemlich unhöflich und respektlos ist, bei den Kleinigkeiten, die ich mit ihr generell beredet hatte. Sie besitzt einen Schlüssel und lädt auch gerne mal Fremde zu uns ein. Wir haben es jetzt 2 Monate zugelassen, haben ihm , seinem Bruder sowie dem Mädchen selbst gesagt, dass sie gehen und die Wohnung zu verlassen soll -interessiert aber keinen. Jetzt haben wir eine Mail an unsere Vermieterin geschrieben und das Problem geteilt und sie möchte gerne heute mit mir reden. Ich möchte aber vorher genau meine Rechte kennen, weil ich auch glaube, dass da vieles nicht mit Rechten Dingen zugeht

Es ist ein Untermietervertrag, den wir alle einzeln bekommen haben. Dort ist geregelt, dass es 5 Räume gibt, was nach Mietrecht 5 Personen bedeutet. Eine Untermiete wird nach dem Vertrag nicht gestattet, da diese Person hier schon seit 2 Monaten wohnt, gilt dies rechtlich auch als Untermiete. Daher wollte ich fragen, welche Möglichkeiten ich jetzt habe, dass diese Person aus der Wohnung verschwindet? Darf ich die Miete einziehen? Oder gibt es andere Tipps?

reden kann man vergessen, dafür ist mein Mitbewohner nicht bereit. Ausziehen geht natürlich auch, aber sehe ich nicht ein.

dankeschön :)

...zum Beitrag

Vllt ist hier was dabei

"Wird hingegen nur ein möbliertes WG-Zimmer kurzzeitig untervermietet, gelten die gesetzlichen Regelungen des Mieterschutzes für den Untermieter nicht. Die Kündigung kann deshalb – sofern der Untermietvertrag nichts anderes vorsieht – ohne Begründung und innerhalb eines Monats erfolgen. Wird das Zimmer dauerhaft überlassen, gelten die Bestimmungen."

https://www.mietrecht.com/wg/

Aber nicht das die Sache noch auf einen von euch zurück fällt!

...zur Antwort

Offenbar läuft die Rückzahlung des Aufstiegsbafögs anders als beim Bafög für Studenten.

"Bei der Bezirksregierung Köln kann nur die Stundung der Rückzahlung des Zuschussanteils beantragt werden. Eine Stundung der Rückzahlung des sofort fälligen Darlehensanteils kann nur bei der KfW beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass eine Stundung befristet ist. Sollte die Rückzahlung innerhalb der Stundungsfrist nicht komplett erfolgen können, ist rechtzeitig vor Ablauf der Frist ein neuer Stundungsantrag zu stellen, um Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden."

https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung04/49/meister/index.html

Das Formular ausfüllen, das, was im alg Bescheid steht, kann ja übernommen werden (Einnahmen, ggf Wohnverhältnisse) , und mit einer Kopie vom ALG zurück schicken. Die Verhältnisse deiner Mutter sind nicht interessant. Dies wurde ja auch schon beim alg geprüft.

...zur Antwort

Ich denke, selbst wenn man die "Drohung" gegen ihn auslegen würde, würdest du dennoch nicht gut dastehen, denn er fordert zu Recht sein Eigentum zurück. Hals Dir lieber nicht noch mehr Ärger auf, gib den Schlüssel ab und lass es dir quittieren. Oder du wirfst den Schlüssel im Beisein eines Zeugen in seinen Briefkasten, Foto davon kann man natürlich auch noch machen.

...zur Antwort

Ja, es scheint nicht fair.

Ergänzend zu privatier:

Es kommt nun darauf an, wer den Vertrag mit den Handwerkern gemacht hat. Ich könnte mir vorstellen, dass dieser durch den Tod nichtig geworden ist, da hinfällig, auch wenn i. Allg. einige Verpflichtungen auf die Erben übergehen.

Falls nicht, ob man den Umbau in der Erbschaftsteuer-/ Steuererklärung letztlich geltend machen kann, wenn es sich um einen Eigentumshaushalt handelt.

Ich kann nur Anregung geben. Hoffe, dass andere TN konkretere Aussagen machen können. Eine Verbraucherzentrale könnte evtl. auch weiter helfen.

...zur Antwort

Ich kann nur vermuten, dass durch den Tod der Mutter der Zweck weggefallen ist. Die (Pflege?) Kasse würde sonst grundlos den Umbau finanzieren.

...zur Antwort

Im BBG steht: Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers. Besteht eine Erbengemeinschaft, so ist entsprechend diese verpflichtet. (Wikipedia).

Ob auch andere außer der Erbberechtigten die Kosten übernehmen müssen, scheint in den Bundesländern unterschiedlich geregelt zu sein. In Bayern sind es auch verschwägerte.

Wenn ihr das Erbe angenommen habt, teilt die Rechnungen durch drei. Du könntest noch argumentieren, dass du im Vorfeld ungenügend über mögliche Kosten informiert wurdest, und nun vor vollendete Tatsachen gestellt wirst. Zumal deine Brüder um deine finanzielle Lage bestimmt Bescheid wissen.

lass dir die offene Rechnung zukommen und erkundige dich, ob die Rechnung beglichen wurde. So siehst du auch, um was es sich handelt.

...zur Antwort
...zur Antwort

Eine Bekannte hatte vor etlichen Jahren eine ähnliche Situation als Radfahrer. Sie fuhr beim Uniparkplatz auf dem Bürgersteig, der Pkw kam vom Parkplatz, sie lag dann unter dem Pkw. Ist aber nichts passiert. Im Zuge einer öffentlichen Veranstaltung der Polizei fragten wir nach: bei ihr wäre es eine Ordnungswidrigkeit, beim Pkw Fahrer eine Straftat gewesen.

Mit den E-Bikes wird es für beide Seiten zukünftig noch riskanter.

...zur Antwort

Eine Sache der geistigen Einstellung. Versuch die Spange als vorübergehende Begleitung zu akzeptieren. Wenn keine medizinische Notwendigkeit besteht, es sich nur um die Ästhetik handelt, könnte sie dir helfen, dich zukünftig besser zu fühlen. Wenn das nicht klappt und die Hürde auch mit leichten Beruhigungsmitteln in kurzer Zeit nicht zu nehmen ist, lass sie entfernen.

...zur Antwort

Der Arbeitgeber kann die AU ab dem ersten Tag verlangen. https://arbeits-abc.de/arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung/

An dem Tag der Krankmeldung sofort zum Arzt, frankiertes Kuvert mitnehmen, sich die AU ‘s geben lassen und die AU gleich einwerfen. Sicherer ist natürlich per Einschreiben, aber dazu fehlt einem bei Krankheit oft die Kraft und man ist froh, wieder nach Hause zu kommen.

...zur Antwort

Auch der Insolvenzverwalter wird daran interessiert sein, dass du wieder in Lohn und Brot kommst. Nicht das Auto aber deine neue Arbeitsstelle wird den interessieren, das würde ich ihm melden.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.