Steuerklasse 6 - gilt der Grundfreibetrag?
Hi :)
Folgende Situation: Ich bin Studentin und habe zwei Jobs - Werkstudentin 570€ und student. Hilfskraft 400€ - der Hilfskraft Job läuft auf Steuerklasse 6, daher sind die Abzüge ordentlich hoch.
Ich bin dummerweise davon ausgegangen dass ich mir die Abzüge durch den Grundfreibeitrag, in dem ich auf jeden Fall auch mit beiden Einkommen liege, zurückholen kann. Jetzt habe ich gelesen, dass das bei Steuerklasse VI Jobs gar nicht möglich ist? Gibt es hier keine Möglichkeit die Steuerlast zu senken?
Oder täusche ich mich und man kann es sich halt nur "im Nachhinein" durch die Steuererklärung zurückholen, während der Grundfreibetrag bei dem 1. Job (Werkstudent) direkt berücksichtigt und nicht abgezogen wird.
Vielen Dank schonmal!!
3 Antworten
Jetzt habe ich gelesen, dass das bei Steuerklasse VI Jobs gar nicht möglich ist?
Wo hast Du den Schwachsinn gelesen?
Steuerklasse 6 ist zwar gefählich, weil man u. U. auch mit einer Nachzahlung rechnen muss, aber nicht bei den von Dir genannten zahlen.
12 * 570 = 6.840,- Euro + 12 * 400,- = 4.800,- Euro insgesamt 11.640,- Euro.
da gehen die Arbeitnehmerpauschale von 1.200,- udn die Vorsorgepauschale runter und Du bist unter dem Grundfreibetrag udn bekommst die Lohnsteuer zurück.
Es ist leider so, dass im Internet viel Quatsch geschrieben wird.
Eine verlässliche Seite, wo man auch eine Rückfrages tellen kann:
"Der Steuermagier", im Ernst? Nichts gegen Dich, aber auf Uri-Geller-Niveau muss man sich doch nicht begeben?
Fachkenntnis würde ich jedenfalls nicht mit Magie in Verbindung bringen und für mich so Werbung machen. Aber das kann ja jeder selbst entscheiden.
Der Grundfreibetrag hat nichts mit der Steuerklasse zu tun, aber auch rein gar nichts!
Zahlst Du Lohnsteuer und liegst unter dem Freibetrag, bekommst Du auch die Lohnsteuer uber die Steuererklärung komplett zurück erstattet.
Egal über welche Steuerklasse das abgeführt wurde!
Soweit eine Deiner Beschätigungsverhältnisse mit LStKl VI abgerechnet wurde, bist Du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.
Folgend setzt das FA unter Berücksichtigung des jährlichen Steuerfreibetrages = (Existenzminimum 2023 im Jahr 10.908 Euro) auf Dein steuerpflichtiges Einkommen Einkommensteuer fest
Auch eine Werkstudententätigkeit ist steuerpflichtig, sobald sie den monatlichen "Grundbetrag" = rund 1355 Euro brutto übersteigt.
Vielen Dank!
Hatte gestern ein paar widersprüchliche Infos auf Websites gefunden. Ich finde die konkrete Website grad auf die Schnelle nicht, aber angeblich müsse man einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen, über den Grundfreibetrag würde ich nichts zurückbekommen. Fand ich auch sehr unlogisch, aber dafür kenne ich mich auch viel zu wenig aus.