Steuererklärung, erst 850€ dann Vollzeit?

2 Antworten

habe ich keine Lohnsteuer zahlen müssen.

Das kann ja nun wirklich kein Merkmal dafür sein, Einkünfte nicht angeben zu müssen. Ich zahle schon seit mehr als 10 Jahren keine Lohnsteuer mehr und muss trotzdem immerzu eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Selbstverständlich sind alle Einkünfte anzugeben. Was denn auch sonst?


Dakos 
Beitragsersteller
 02.02.2017, 16:33

Sehr geehrter EnnoWarMal,

da dies meine erste Steuererklärung ist,
bedeutet das Steuerrecht für mich keineswegs eine
Selbstverständlichkeit. Informationen über das Internet ergeben ebenfalls sehr unterschiedliche Aussagen. Ansonsten könnte ich mir die Zeit sparen hier im Hilfe zu bitten. Wie dem auch sei. Danke für Ihre Antwort.

MfG Dakos

EnnoWarMal  02.02.2017, 18:46
@Dakos

Die Selbstverständlichkeit ist eine objektive Tatsache. Das heißt, sie besteht unabhängig vom Wissensstand des Einzelnen.

Ebenso selbstverständlich ist es, dass Bremsen beim Auto entlüftet werden müssen, wenn man nicht im Graben landen will. Wenn ich das erste Mal Bremsflüssigkeit wechsle, obwohl ich keine Ahnung habe, bewahrt mich das keineswegs vor dem Bremsausfall.

Deswegen lasse ich das lieber jemanden machen, der Ahnung von sowas hat. Auch in Internetzeiten.

Hi, selbstverständlich ist auch das Einkommen von Jan.-Sept. anzugeben. Dafür müsstest du ebenfalls eine "Lohnsteuerbescheinigung" des Arbeitgebers erhalten haben. Werbungskosten nicht vergessen.Es war keine geringfügige Beschäftigung sondern eine Beschäftigung innerhalb der Gleitzone (Midijob).

Eine geringfügige Beschäftigung geht bis 450€/Monat und würde, wenn sie pauschal versteuert wurde (üblich), nicht in die Einkommensteuererklärung kommen.