2 Hauptwohnsitze in Österreich und Deutschland und Minijob (durchgeführt in Österreich bei deutscher Firma)?
Hallo, ich habe eine Frage zu einer Freundin, die vor folgendem Problem steht: Sie ist momentan Studentin in Österreich und hat dort einen Hauptwohnsitz. Außerdem hat sie noch in Deutschland einen Hauptwohnsitz, weil sie den noch nicht abgemeldet hat. Sie war im letzten Jahr in Österreich berufstätig und hat dort auch den Steuerausgleich gemacht. Dieses Jahr hat sie nun für ein paar Tage einen Messejob in Österreich angenommen, der jedoch von einer deutschen Firma durchgeführt wurde. Weil sie sonst, wie letztes Jahr, nur in Österreich berufstätig war und ihren Steuerausgleich dort gemacht hat, wollte sie sich auch bei dem Messejob über Österreich abrechnen lassen. Weil sie jedoch noch einen Hauptwohnsitz in Deutschland ist das deutsche Unternehmen, für das sie auf der Messe gearbeitet hat, verpflichtet sie in Deutschland abzurechnen (über einen Minijob), sie sagen, weil das sonst Steuerhinterziehung ist. Stimmt das? Wie kann meine Freundin diese Situation richtig lösen und was muss sie dabei beachten?
Muss sie dann am Ende des Jahres zwei getrennte Steuerausgleiche machen? Vielen Danke für die Hilfe
2 Antworten
Bei einem Minijob werden die Abgaben pauschal mit 32,59 % durch den Arbeitgeber abgeführt.
Die Beträge, die man über einen Minijob verdient kommen gar nicht in eine Einkommensteuererklärung.
Daher besteht natürlich auch keine Notwendigkeit wegen eines Minijobs eine Steuererklärung zu machen.
Bei einem minijob handelt es sich ja um einen Job bis 450€ und dieser muss nicht versteuert werden, auch wenn sie einen anderen Job hat. Man darf grundsätzlich neben seinem "Hauptjob" eine weiter beschäftigung auf minijobbasis machen.