Muss ich als Student mit zwei Nebenjobs eine Steuererklärung abgeben?
Ich suche bereits den ganzen Tag nach einer Lösung, finde aber etwas unterschiedliche Antworten. Ich habe im letzten Jahr zwei Jobs nebeneinander gehabt, beide unter 450 €, aber zusammen über 450 € (unter 800 € zusammen). Ich bin nie über die 20-Stunden-Regelung gekommen und habe das ganze Jahr über bei beiden Arbeitgebern durchgehend gearbeitet.
Im Grunde wurde ich bei einem Arbeitgeber in Steuerklasse 1, bei dem anderen in Steuerklasse 6 angemeldet, so zumindest der Plan. Auf meinen Abrechnungen stand aber jetzt bei beiden immer Steuerklasse 6, ist da etwas schiefgelaufen, oder übersehe ich etwas?
Weiterhin habe ich gelesen, dass man, sobald man bei zwei Arbeitgebern beschäftigt ist, zur Steuererklärung verpflichtet ist. Ist das richtig? Damit hätte ich die Frist ja verpasst...
Andererseits wurde ich als Minijobbler gemeldet, beim anderen Arbeitgeber als Werkstudent. Ändert sich dadurch etwas?
Dass ich eine Steuererklärung bei nicht vorliegender Pflicht nachreichen kann, ist mir bewusst, weshalb ich dies eigentlich auch nachholen wollte. Es geht mir jetzt lediglich darum, mögliche Mahngebühren, hätte ich eine Erklärung abgeben sollen, gering zu halten und alles schnellst möglichst nachzureichen, sofern notwendig.
Kann mir da jemand Auskunft geben? Sollten die Informationen nicht reichen, gerne Bescheid geben, wovon dies noch abhängig ist. Vielen Dank!
1 Antwort
1. sieh doch erstmal, was auf den Lohnsteuerbescheinigungen steht. Wurde Dir Lohnsteuer abgezogen?
2. Wenn "nein" dann kannst Du Dir die Erklärung sparen, soweit die Summe der beiden Bruttobeträge nicht über 11.400,- ist.
Liegt in diesem Fall eine Steuererklärungspflicht? Werkstudent+Hiwi (150 monatlich)
Beide zusammen ca 500 eur monatlich
Auch wenn man nicht benachrichtigt wird? Auch wenn die zweite Beschäftigung ein minjob ist?
Wenn es ein Minijob war, warum wurde der Lohnsteuerabzug gem. Steuerklasse 6 gemacht?
Die Regelung in § 46 EStG ist eindeutig:
(2) Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt,
- ......................
- wenn der Steuerpflichtige nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen hat;
Danke für die Antwort.
Wenn es ein Minijob war, warum wurde der Lohnsteuerabzug gem. Steuerklasse 6 gemacht?
Das weiß ich nicht, die Steuerklasse habe ich nicht gewählt
bis wann kann das Finanzamt die Steuererklärung in diesem Fall auffordern? Nach dieser Zeit braucht man nicht diese abzugeben und verfallen die Verspätungszuschlag und Strafe?
das war schon seit ein Paar Jahren.. Die Frist wurde schon verpasst
Und wenn ja?