Du hast jeden Monat deinen Freibetrag zur Verfügung. Wenn du also Geld am Ende des Monates bekommst, kannst du von diesen Geld etwas "verwenden" wenn noch Freibetrag übrig ist, ansonsten steht es dir im nächsten Monat im Rahmen des dortigen Freibetrages wieder zur Verfügung usw. usw.

Nicht verbrauchtes Guthaben kann 3 Monate lang übertragen werden, erst dann wird es abgeführt. Nutzen kann man es nur im Rahmen des jeweiligen Freibetrages.

Es mach Sinn den Freibetrag jeden Monat auszunutzen denn der wird nicht übertragen, d.h. am Ende des Monates Geld ggfs. bar abholen.

...zur Antwort

Tu es nicht.

Du wirst zusätzlich zu deinen Schulden auch noch die 2,9% zahlen müssen.

Die Gläubiger werden ebenfalls weiterhin ihre Zinsen berechnen usw.

Such dir eine Schuldnerberatung, die kostenlos arbeitet.

...zur Antwort

Ich würde es korrigieren lassen und die Korrektur selber an die RV und KK schicken

...zur Antwort

Hi, eine Gastzahlung benötigt keinen PaypalAccount.

Hast du nun wirklich ein Paypalkonto angelegt? Hast du Zugangsdaten und keinst es aufrufen?

...zur Antwort

Moin, eine Vermutung.

Ich hatte vor Jahren auch mal Ungereimtheiten und das hatte mit der Anzahl der Anzeigen(Buchungen) zu tun. Habe dann einen Wert "herunter" gesetzt und es funktionierte wieder. Ist nur noch einen rudimentäre Erinnerung.

Schau mal in Einstellungen -> Allgemeines -> Archivierung

Bei mir ist "Umsätze nach xxx Tagen archivieren" eingetragen (habe dort etwas mehr wie 2 Jahre) eingetragen, ich meine das ich dort etwas verändert habe.

Die archivierten Daten kann ich mir trotzdem Anzeigen (seit 2013).

...zur Antwort

Hi, m.E. wäre tatsächlich deine Bank der Ansprechpartner. Nicht für speziellen Kredit sondern einen Dispo (was natürlich auch ein Kredit ist aber ohne großen Papierkram).

Hast du dort einen Ansprechpartner? Dann sprich mit diesem.

...zur Antwort

Das wäre nicht sinnvoll. Der Beitrag zur Rentenversicherung beim Minijob wird von einem Mindestbetrag (war mal 175€/Monat) gerechnet. D.h. es wäre mehr Beitrag fällig als Einkommen.

D.h. möglicherweise sinnvoll also nur bei einem Einkommen oberhalb der Mindestgrenze. Unser steuerlicher Berater sagte mal, vielleicht kannst du dir von der Rentenhöhe (die es bringt) ein Brot kaufen, heutzutage ein Kleines aber man hat reguläre Ansprüche an die RV.

Desweiteren, beim "privaten" Minijob zahlt der AG einen verringerten Beitrag zur RV, der AN müsste bis zum regulären Beitrag aufstocken.

...zur Antwort

Also, erstmal schriftlich die neue Bankverbindung dem Arbeitgeber zukommen lassen. Der richtigen Person! Per Post oder auch persönlich (und keinen Schmierzettel).

Und dann würde ich kurz vor dem Zahlungstermin noch mal mündlich an die geänderte Bankverbindung erinnern.

...zur Antwort

Hm, bei mir wird vom Brutto die Leasingrate (ca 175,-) abgezogen u. geldwerter Vorteil (14,-) rauf, habe damit ein geringeres Brutto als vorher, welches dann versteuert usw.wird, dadurch habe ich geringere Abzüge, prüfe dein Steuer- und Sozialversicherungsbrutto.

Vom errechneten Netto wird dann 14,- abgezogen. Thats all.

Bei mir nennt es sich nicht Leasingrate sondern "Gehaltsumwandlung".

Effektiv kostet mich das um die 80€, die ich weniger Netto habe als davor. Ok, Steuerklasse spielt auch hinein.

Lass es dir erklären bzw. Jobrad-Homepage hat auch Erläuterungen für den Arbeitnehmer und ich meine, auch einen Rechner dafür.

...zur Antwort

Es dauert etwas, die Familienkasse will den Schulbesuch bzw. den Abschluß bescheinigt bekommen.

...zur Antwort

Da steht nicht, das eine Mitteilung mit Foto nicht zählt. M.E. nur eine einfache Mitteilung geht nicht.

Ich z.b. würde die Email wie gehabt an die HV schicken und evtl. eine Briefumschlag mit Bildausdruck für den Ableser an der Wohnungstür hinterlassen und dann einfach abwarten.

...zur Antwort

Ü18 ist Kindergeld an Bedingungen geknüpft. Die Übergangsfrist würde 4 Monate betragen, wäre jetzt also noch etwas früh um zu kündigen.

Lese doch einfach mal die Bedingungen für Kindergeld bei Kindern Ü18 nach. Es gibt verschiedene, die erfüllte sein müssen. In Ausbildung sein, ist eine davon.

Wenn du etwas anderes hinbekommst...

...zur Antwort

Wenn die Ausbildung förderfähig ist, du die Voraussetzungen erfüllst, wird es nicht abgelehnt.

...zur Antwort

Hi, du bist fast 18, hast eine Ausbildung fast abgeschlossen, das ist doch schon mal was.

Las dich aber doch beim Jugendamt beraten, denn solange du U18 ist, sind die Eltern für dich verantwortlich bzw. haben auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht usw. Mit Erlaubnis (und ggfs. Finanzierung) der Eltern kannst du wohnen wie und wo du/sie willst/wollen. Der Vater zahlt sicherlich Unterhalt an die Mutter, die Mutter erhält Kindergeld für dich. Freiwillig wird sie dir dies nicht überlassen und U18 hast du keine Handhabe. Da brauchst du Unterstützung, vielleicht vom Jugendamt und vom Vater.

Wenn die Eltern deines Freundes dich vorläufig dort wohnen lassen und du dich an den Unkosten beteiligen kannst, spricht doch erstmal nichts dagegen.

In eine betreute WG oder so wirst du m.E. nicht mehr kommen da du schon "kurz" vor 18 bist und sofern du eine andere "Unterkunft" hast.

Desweiteren, wie geht es den Geschwistern, muß sich dort jemand kümmern? Wenn ja, also auch an den/die Väter wenden bzw. Jugendamt!

...zur Antwort

Hast du schon mal gegooglt wie so ein Ding aussehen kann?

...zur Antwort

Schreibt euch gegenseitig eine Vollmacht.

...zur Antwort

Das mal lesen, wird dort erklärt.

https://www.haustec.de/heizung/wie-funktionieren-waermemengenzaehlung-und-heizkostenabrechnung

...zur Antwort

Geht es wirklich um Wohngeld von der Stadt/Gemeinde? Nicht um KdU beim Bürgergeld? Dort hättest du als Azubi nämlich erhebliche Freibeträge.

Und ansonsten, dein Einkommen dient zur Deckung deines Lebensunterhaltes und dazu gehört auch dein Anteil an den Wohnkosten und Lebensmittel usw.

Und überhaupt, durch dein Einkommen müsste eure WG, insgesamt gesehen, mehr Geld zur Verfügung haben.

...zur Antwort

Über einen Zuzug eines Lebenspartners wird der Vermieter nur informiert und ggfs. werden die Nebenkosten angepasst.

Eigentlicher Wohnungsgeber ist dein Freund (der Mieter der Wohnung). Du hast mit dem Vermieter ja keinen Vertrag und musst es auch nicht haben. D.h. dein Freund füllt die Wohnungsgeberbestätigung aus und damit meldest du dich an.

...zur Antwort

Ich kenne ein altes Haus, wo im Keller ein Schacht ist, wo sich Grundwasser sammelt und mit Tauchpumpe dann abgepumpt wird, wenn ein bestimmter Wasserpegel erreicht ist.

Bei Übernahme war der Wasserstand nämlich Kellerdecke. Also wurde ein Schacht gebuddelt und eindringendes Wasser sammelt sich im Schacht und wird abgepumpt.

Vielleicht ist dieser Schacht ein "Relikt" und nun sammelt sich dort einfach Wasser.

...zur Antwort