Ich würde es korrigieren lassen und die Korrektur selber an die RV und KK schicken

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Hi, eine Gastzahlung benötigt keinen PaypalAccount.

Hast du nun wirklich ein Paypalkonto angelegt? Hast du Zugangsdaten und keinst es aufrufen?

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Moin, eine Vermutung.

Ich hatte vor Jahren auch mal Ungereimtheiten und das hatte mit der Anzahl der Anzeigen(Buchungen) zu tun. Habe dann einen Wert "herunter" gesetzt und es funktionierte wieder. Ist nur noch einen rudimentäre Erinnerung.

Schau mal in Einstellungen -> Allgemeines -> Archivierung

Bei mir ist "Umsätze nach xxx Tagen archivieren" eingetragen (habe dort etwas mehr wie 2 Jahre) eingetragen, ich meine das ich dort etwas verändert habe.

Die archivierten Daten kann ich mir trotzdem Anzeigen (seit 2013).

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Hi, m.E. wäre tatsächlich deine Bank der Ansprechpartner. Nicht für speziellen Kredit sondern einen Dispo (was natürlich auch ein Kredit ist aber ohne großen Papierkram).

Hast du dort einen Ansprechpartner? Dann sprich mit diesem.

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Das wäre nicht sinnvoll. Der Beitrag zur Rentenversicherung beim Minijob wird von einem Mindestbetrag (war mal 175€/Monat) gerechnet. D.h. es wäre mehr Beitrag fällig als Einkommen.

D.h. möglicherweise sinnvoll also nur bei einem Einkommen oberhalb der Mindestgrenze. Unser steuerlicher Berater sagte mal, vielleicht kannst du dir von der Rentenhöhe (die es bringt) ein Brot kaufen, heutzutage ein Kleines aber man hat reguläre Ansprüche an die RV.

Desweiteren, beim "privaten" Minijob zahlt der AG einen verringerten Beitrag zur RV, der AN müsste bis zum regulären Beitrag aufstocken.

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Also, erstmal schriftlich die neue Bankverbindung dem Arbeitgeber zukommen lassen. Der richtigen Person! Per Post oder auch persönlich (und keinen Schmierzettel).

Und dann würde ich kurz vor dem Zahlungstermin noch mal mündlich an die geänderte Bankverbindung erinnern.

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Hm, bei mir wird vom Brutto die Leasingrate (ca 175,-) abgezogen u. geldwerter Vorteil (14,-) rauf, habe damit ein geringeres Brutto als vorher, welches dann versteuert usw.wird, dadurch habe ich geringere Abzüge, prüfe dein Steuer- und Sozialversicherungsbrutto.

Vom errechneten Netto wird dann 14,- abgezogen. Thats all.

Bei mir nennt es sich nicht Leasingrate sondern "Gehaltsumwandlung".

Effektiv kostet mich das um die 80€, die ich weniger Netto habe als davor. Ok, Steuerklasse spielt auch hinein.

Lass es dir erklären bzw. Jobrad-Homepage hat auch Erläuterungen für den Arbeitnehmer und ich meine, auch einen Rechner dafür.

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Es dauert etwas, die Familienkasse will den Schulbesuch bzw. den Abschluß bescheinigt bekommen.

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Da steht nicht, das eine Mitteilung mit Foto nicht zählt. M.E. nur eine einfache Mitteilung geht nicht.

Ich z.b. würde die Email wie gehabt an die HV schicken und evtl. eine Briefumschlag mit Bildausdruck für den Ableser an der Wohnungstür hinterlassen und dann einfach abwarten.

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Ü18 ist Kindergeld an Bedingungen geknüpft. Die Übergangsfrist würde 4 Monate betragen, wäre jetzt also noch etwas früh um zu kündigen.

Lese doch einfach mal die Bedingungen für Kindergeld bei Kindern Ü18 nach. Es gibt verschiedene, die erfüllte sein müssen. In Ausbildung sein, ist eine davon.

Wenn du etwas anderes hinbekommst...

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Wenn die Ausbildung förderfähig ist, du die Voraussetzungen erfüllst, wird es nicht abgelehnt.

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Hi, du bist fast 18, hast eine Ausbildung fast abgeschlossen, das ist doch schon mal was.

Las dich aber doch beim Jugendamt beraten, denn solange du U18 ist, sind die Eltern für dich verantwortlich bzw. haben auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht usw. Mit Erlaubnis (und ggfs. Finanzierung) der Eltern kannst du wohnen wie und wo du/sie willst/wollen. Der Vater zahlt sicherlich Unterhalt an die Mutter, die Mutter erhält Kindergeld für dich. Freiwillig wird sie dir dies nicht überlassen und U18 hast du keine Handhabe. Da brauchst du Unterstützung, vielleicht vom Jugendamt und vom Vater.

Wenn die Eltern deines Freundes dich vorläufig dort wohnen lassen und du dich an den Unkosten beteiligen kannst, spricht doch erstmal nichts dagegen.

In eine betreute WG oder so wirst du m.E. nicht mehr kommen da du schon "kurz" vor 18 bist und sofern du eine andere "Unterkunft" hast.

Desweiteren, wie geht es den Geschwistern, muß sich dort jemand kümmern? Wenn ja, also auch an den/die Väter wenden bzw. Jugendamt!

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Hast du schon mal gegooglt wie so ein Ding aussehen kann?

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Ich kenne ein altes Haus, wo im Keller ein Schacht ist, wo sich Grundwasser sammelt und mit Tauchpumpe dann abgepumpt wird, wenn ein bestimmter Wasserpegel erreicht ist.

Bei Übernahme war der Wasserstand nämlich Kellerdecke. Also wurde ein Schacht gebuddelt und eindringendes Wasser sammelt sich im Schacht und wird abgepumpt.

Vielleicht ist dieser Schacht ein "Relikt" und nun sammelt sich dort einfach Wasser.

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Finanzfrage hin oder her, m.M.n. geht es gar nicht das ein 13jähriger eine 7jährige über mehrere Std. betreut.

Wie wären denn die Betreuungszeiten? Ein Überbrücken von 1-1 1/2 Std., ok.

Aber nicht von 16-21 Uhr oder so, das wäre mir auch nicht Recht.

I

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Du hattest nie ein Abo oder Vertrag? Dann abwarten, wenn ein Mahnbescheid kommt, widersprechen, dann muß geklagt werden und eine berechtigte Forderung muß nachgewiesen werden.

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Tu was möglich ist damit die Ware/Paket zugeordnet werden kann. Ist kein Lieferschein da, leg die Rechnung dazu.

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Schon mal mit dem Nachbar gesprochen? Ich würde klar kommunizieren das du es hässlich findest, im Sommer ggfs. davon auch eine Geruchsbelästigung ausgehen können, Mücken usw.

Ein vernünftiger Nachbar würde den Ärger vermeiden.

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Tja, ich teile deine Bedenken.

Bei einer Abrechnung, die ich kenne und von Stb-Büro gemacht wird, wird vom Netto der geldwerte Vorteil abgezogen (2x7,-) für 2 Fahrräder.

Gib doch mal in eine Suchmaschine "Datev Jobrad" ein, wenn man dann ein wenig sucht/scrollt, wird eine Musterabrechnung gezeigt, wie ich sie kenne und wie du sich erwarten würdest.

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P-Konto und Auskehrungskonto?

Ahoi,

ich habe eine Frage bezüglich des P- Kontos und Auskehrungskontos. Vielleicht bin ich aber auch zu doof um es zu schnallen da ich mich nun seit einiger zeit mit diesem Thema beschäftigen muss. Kurz zur sache:

Ich habe ein P-Konto. Auf diesem Konto ist seit 3 Monaten kein Geld eingegangen was den Freibetrag überschreiten würde. Nun bekomme ich aber eine einmalige Zahlung von ca 1700 Euro. Dieser Betrag liegt über dem Freibetrag von 1330 Euro.

Meine Frage dazu ist nun folgende: Sobald dass Geld überwiesen ist und ich nicht schnell genug bin um es abzuheben, falls dies möglich ist, werden mir von diesen 1700 Euro die 370 Euro abgezogen sodass ich auf den Freibetrag komme? Danach müssten diese 370 Euro Differenz ja auf das sogenannte Auskehrungskonto kommen. Da im folgenden Monat , März, diese hohe Zahlung nicht wieder erfolgen wird sondern nur ein betrag der weit unter dem Freibetrag liegen wird, müssten mir diese 370 Euro ja eigentlich wieder auf mein P-Konto zurück gebucht werden? Ist dass so richtig? Nehmen wir an der Betrag im März beträgt 500 Euro. Diese 500 euro plus die 370 Euro die "gepfändet" wurden ergeben 870 Euro. Dies liegt ja weit unterhalb des Freibetrags. Und deshalb habe ich wieder zugriff auf dass Geld vom Monat Februar PLUS die 500 Euro vom märz? Habe ich dass so richtig verstanden?

Oder werden mir diese 1700 euro auf einmal gepfändet? Wäre doof weil ich dann wieder ohne Geld dastehen würde und dass kann ich nicht mehr länger. 3 Monate schon warte ich darauf.

Achja einen Brief mit dem titel: vorpfändung habe ich erhalten. Falls dies benötigt wird. Die 370 Euro die ja über dem Freibetrag liegen, benötige ich aber um zu leben. Ich denke auch darüber nach ob ich sowas wie einen unpfändbarkeitsantrag stellen sollte. Das Leben spielt manchmal ein komisches Spiel.

Vielen dank:)

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Du hast im Monat Februar Zugriff auf einen Betrag in Höhe deines Freibetrages. Das restliche Geld ist erstmal "gesperrt". Du solltest zum Ende des Monats den Freibetrag ausgeschöpft haben bzw. das restl. Geld vom Konto holen.

Im nächsten Monat (März) hast du wieder deinen Freibetrag zur Verfügung. Der aktuelle Geldeingang und ein/der Restbetrag aus dem Vormonat steht dir wieder zur Verfügung.

Also, übersteigene Beträge eines Pfändungsfreibetrags werden nicht sofort ausgekehrt. Damit kann man auch in einem gewissen Rahmen (1-2 Monate) Geld ansparen.

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