Darf eine schule einen Schüler erst Zusagen und dannach absagen?
Folgendes Problem: ich hab die Zusage von einer Schule gekriegt und die Aufnahmebestätigung erhalten . Jetzt jedoch haben sie mich angerufen und gesagt , dass es doch nicht geht. Ich habe mich schon meiner jetzigen Schule abgemeldet und stehe jetzt ohne Schule da . Ist das Erlaubt?
(Mit Begründung das ich dieses Jahr volljährig werde)
1 Antwort
Solange Du noch keine schriftliche Absage hast, hat die schriftliche Zusage Bestand!
Telefonisch lässt sich die Zusage nicht aufheben.
Liegt dir die Absage schriftlich vor, dann gehe dagegen an. Ob Du dir das alleine zutraust, musst Du selbst wissen. Eventuell sollte man einmal über einen Anwalt nachdenken!