Darf eine schule einen Schüler erst Zusagen und dannach absagen?


09.08.2023, 13:19

(Mit Begründung das ich dieses Jahr volljährig werde)

1 Antwort

Solange Du noch keine schriftliche Absage hast, hat die schriftliche Zusage Bestand!

Telefonisch lässt sich die Zusage nicht aufheben.

Liegt dir die Absage schriftlich vor, dann gehe dagegen an. Ob Du dir das alleine zutraust, musst Du selbst wissen. Eventuell sollte man einmal über einen Anwalt nachdenken!