geringfügig entlohnte Beschäftigung und Ferienjob?

3 Antworten

Ja - das kannst Du -

ein Ferienjob = eine kurzfristige Beschäftigung, auch bei dieser sind dann keine Sozialabgaben zu leisten - und evtl. einbehaltene Lohnsteuer kannst Du Dir ab Beginn des Folgejahres regelmäßig komplett erstatten lassen.

Du musst aber beachten, ass man keine zwei Minijobs nebeneinander haben darf, wenn sie zusammen mehr als 450,- Euro bringen.

Also der Ferienjob müsste dann mindestens 451,- Euro sein, also im versicherungspflichtigen Bereich. Sonst klappt es nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Warum nicht


buchhaltung22 
Beitragsersteller
 29.06.2020, 16:21

Hätte ja sein können das dies nicht erlaubt ist für Schüler. Bin neu auf dem Gebiet

Impact  29.06.2020, 16:25
@buchhaltung22

Was du als schüler darfst hast du ja nicht gefragt

Was ohnehin nicht auf finanzfrage gehört