geringfügig entlohnte Beschäftigung und Ferienjob?
Darf ich wenn ich eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, also einen 450 € Job ausführe in den Ferien einen Ferienjob machen?
3 Antworten
Ja - das kannst Du -
ein Ferienjob = eine kurzfristige Beschäftigung, auch bei dieser sind dann keine Sozialabgaben zu leisten - und evtl. einbehaltene Lohnsteuer kannst Du Dir ab Beginn des Folgejahres regelmäßig komplett erstatten lassen.
Du musst aber beachten, ass man keine zwei Minijobs nebeneinander haben darf, wenn sie zusammen mehr als 450,- Euro bringen.
Also der Ferienjob müsste dann mindestens 451,- Euro sein, also im versicherungspflichtigen Bereich. Sonst klappt es nicht.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Warum nicht
Impact
29.06.2020, 16:25
@buchhaltung22
Was du als schüler darfst hast du ja nicht gefragt
Was ohnehin nicht auf finanzfrage gehört
Hätte ja sein können das dies nicht erlaubt ist für Schüler. Bin neu auf dem Gebiet