BAB Buße trotz 27 Jahren?
Hallo!
Ich hoffe man kann mir hier etwas weiter helfen
Mein Bruder hat wohl BAB beantragt. Wir haben seit fast 10 Jahren keinen Kontakt zu ihm gehabt. Er wohnt ziemlich weit weg mit seiner Freundin zusammen (glaube ich) und ist mittlerweile 27.
Meine Mama möchte aber aus privaten Gründen nicht unterschreiben. (Es gab eine Menge Probleme..). Jetzt meint er aber, dass sie dazu verpflichtet sei und sonst eine Buße von 2000€ auf uns zukommt. Die Tante eines Kollegen meint aber, dass er in einer Bedarfsgesellschaft lebt und es somit nicht stimmt. Ich kann mich aber gerade nirgends wirklich dran halten. Hat mein Bruder etwa recht? (Sein Vater ist bereits verstorben)
2 Antworten
Jetzt meint er aber, dass sie dazu verpflichtet sei
dann wird sich das zuständige AA im Falle X direkt mit einer Anfrage ( incl. Rechtsbelehrung ) an Deine Mutter wenden. Zudem stellt sich hier die Frage, wenn der Junior mit nunmehr 27 Jahren bis dato keine Ausbildung gemacht hat, ob sie überhaupt noch unterhaltspflichtig ist .... sprich musste sie nach damit rechnen, dass er doch noch eine machen möchte ..... wie viele hat er schon abgebrochen.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/FW-SGB-III-68_ba015092.pdf
Ja, die Eltern sind verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Wie soll den die Behörde sonst etwas entscheiden können? Warum will deine Mutter deinem Bruder Schwierigkeiten machen, wenn sie ihn eh schon nicht unterstützt?