BAB Buße trotz 27 Jahren?

2 Antworten

Jetzt meint er aber, dass sie dazu verpflichtet sei

dann wird sich das zuständige AA im Falle X direkt mit einer Anfrage ( incl. Rechtsbelehrung ) an Deine Mutter wenden. Zudem stellt sich hier die Frage, wenn der Junior mit nunmehr 27 Jahren bis dato keine Ausbildung gemacht hat, ob sie überhaupt noch unterhaltspflichtig ist .... sprich musste sie nach damit rechnen, dass er doch noch eine machen möchte ..... wie viele hat er schon abgebrochen.

https://www.arbeitsagentur.de/datei/FW-SGB-III-68_ba015092.pdf


Ja, die Eltern sind verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Wie soll den die Behörde sonst etwas entscheiden können? Warum will deine Mutter deinem Bruder Schwierigkeiten machen, wenn sie ihn eh schon nicht unterstützt?