Aufforderung zur Abgabe der Steuererklräung obwohl nur Minijobberin
Liebe Alle! Von meinem Finanzamt habe ich eine (nochmalige) Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung erhalten. Diese habe ich erst ignoriert, da ich meines Erachtens keine Erklärung abgeben muss, wenn ich Minijobberin bin. Im Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2012 steht ebenfalls, dass 0€ Lohnsteuer einbehalten wurden. Die Jahre zuvor war ich allerdings keine Minijobberin und musste ganz normal meine Lohnsteuererklärung abgeben. Ich würde ja das Finanzamt anrufen und nachfragen, doch die sind natürlich nicht mehr da und ich habe soeben bemerkt, dass ich die Erklärung heute noch abgeben muss. - Sonst droht ein Zwangsgeld. Vielleicht könnt ihr mir helfen? Wieso will das Finanzamt eine Steuererklärung von mir, wenn ich doch gar keine Steuern eingezahlt habe??? Ich bedanke mich herzlichst im Voraus für Eure Antworten!
4 Antworten
Hallo, du bist ja wirklich ne ganz Schnelle ! ;-))
Die zweite Aufforderung seit Tagen in den Händen und dann auch noch heute der letzte Abgabetermin, super !
Tipp, gleich morgen die Lohnsteuerbescheinigung zum Finanzamt bringen !!!
Die Jahre zuvor war ich allerdings keine Minijobberin und musste ganz normal meine Lohnsteuererklärung abgeben.
.... und genau dies ist der Grund der Aufforderung zur Einkommensteuererklärung !
K.
Liebe Eine! Wieso erfüllst Du dem Finanzamt nicht den Wunsch? Dann können die sich anhand Deiner Steuererklärung selber davon überzeugen, dass von Dir nichts zu holen ist.
Wenn Vorjahre Steuererklärungen abgegeben wurde, und für 2012 noch keine, dann bekommt man vom Finanzamt ein Erinnerungsschreiben, denn das Finanzamt weiß ja nicht, dass 2012 nur ein Minijob ausgeführt wurde. Das ist der normale Weg. Wenn ein Erinnerungsschreiben das Finanzamt an einem rausschickt, dann hat man ja die Möglichkeit darauf zu reagieren, indem man ein paar Zeilen schreibt und die Sachlage kurz erörtert. Dann wäre alles gut. Aber so........ glaubt das Finanzamt, da muss man anscheinend mit mehr Druck an die Sache rangehen, indem das FA Androhung von Zwangsgeld ansetzt. Ist der ganz normale Weg seitens des Finanzamts. Ich würde umgehend ein solches Schreiben ans Finanzamt schicken, wo Sie erklären ........eine Est-Erklärung ist nicht abzugeben, da nur Einkünfte aus einem Minijob bezogen werden und andere Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes liegen keine vor. Somit dürfte sich die Sache erledigen. Einfach Brief vom FA ignorieren..................geht nicht.!!!!
naja, heute ist sogesehen ja auch auch schon um und so schnell wirst Du das auch nicht mehr hinbekommen. Geh morgen zum Finanzamt und besprich das-evtl. löst sich das dann alles auf und gut. Gehe davon aus, daß Du für Einkünfte nur aus dem Minijob tatsächlich keine Erklärung abgeben mußt-klärt sich alles morgen.