FA hat Verlustvortrag vergessen. Wie kann ich das durch hinauszögern zu meinem Vorteil nutzen?

3 Antworten

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Vergessen ist eine Möglichkeit, einen Bescheid gem. Par. 129 AO zu ändern.


Verlustvortrag 
Beitragsersteller
 27.02.2019, 01:49

Aha, danke, demnach kann der Bescheid zu Lasten des Steuerpflichtigen doch noch vom FA geändert werden :(

Plan B wären dann, dass nach 4 Jahren die Festsetzungsfrist für den Einkommensteuerbescheid abgelaufen sein wird, aber die 7 Jahre Frist für den Feststellungsbescheid noch laufen werden und der Verlustvortrag ggf. die dann absichtlich verjährten (nicht lukrativen) Steuerjahre überspringen kann. Das ist wohl aber auch nicht möglich, oder...?

Wenn nicht, sehe ich auch keine andere Umgehungsmöglichkeit mehr oder gibt es doch noch eine?

Verlustvortrag 
Beitragsersteller
 27.02.2019, 02:28
@Verlustvortrag

Auch, wenn der obige Link aus der ersten Antwort viel irrelevantes enthält, habe ich einen passenden Absatz entdeckt:

"Möglichkeit einer Verlustfeststellung trotz bereits bestandskräftiger und verfahrensrechtlich nicht mehr änderbarer Einkommensteuerveranlagung"

Damit hätte sich auch mein obiger Plan B erübrigt. Schade...

Auf die Schnelle: wenn kein Rücktrag möglich ist dann gibt es nur einen Vortrag ins nächste Jahr. Jahre überspringen ist nicht möglich.


cats123  27.02.2019, 01:11

Es geht nicht um den Feststellungsbescheid,