FA hat Verlustvortrag vergessen. Wie kann ich das durch hinauszögern zu meinem Vorteil nutzen?
Verluste aus mehreren Jahren hätten bei unserer aktuellen erstmaligen Zusammenveranlagung für 2017 abgezogen werden sollen.
FA hat dies nicht begründet, also wohl vergessen, denn es ist in dem Fall auch kein Rücktrag möglich.
Auch, wenn wir ohne sie jetzt schon keine Steuern zahlen müssen. Die Verluste wären also eh verpufft. Eine Änderung des aktuellen Einkommensteuerbescheides wäre ja zu Gunsten des FA, denn damit hätten sie meinen Verlust im Grundfreibetrag versenkt.
Wie kann man es hinkriegen, den festgestellten Verlustvortrag aus 2016 profitabel geltend zu machen, d. h. in einem Jahr mit relativ hohen Einnahmen z. B. für 2020? Kann man das so hinauszögern, da das FA einen Bescheid i. d. R. nicht zu (im weitesten Sinne) seinen Gunsten ändern kann?
3 Antworten
Vergessen ist eine Möglichkeit, einen Bescheid gem. Par. 129 AO zu ändern.
Auch, wenn der obige Link aus der ersten Antwort viel irrelevantes enthält, habe ich einen passenden Absatz entdeckt:
"Möglichkeit einer Verlustfeststellung trotz bereits bestandskräftiger und verfahrensrechtlich nicht mehr änderbarer Einkommensteuerveranlagung"
Damit hätte sich auch mein obiger Plan B erübrigt. Schade...
Auf die Schnelle: wenn kein Rücktrag möglich ist dann gibt es nur einen Vortrag ins nächste Jahr. Jahre überspringen ist nicht möglich.
Hier hab ich einen schönen Artikel mit allerlei Rechtsgrundlagen gefunden, in die Du Dich ja mal einlesen könntest.
Viel Spass dabei.
Aha, danke, demnach kann der Bescheid zu Lasten des Steuerpflichtigen doch noch vom FA geändert werden :(
Plan B wären dann, dass nach 4 Jahren die Festsetzungsfrist für den Einkommensteuerbescheid abgelaufen sein wird, aber die 7 Jahre Frist für den Feststellungsbescheid noch laufen werden und der Verlustvortrag ggf. die dann absichtlich verjährten (nicht lukrativen) Steuerjahre überspringen kann. Das ist wohl aber auch nicht möglich, oder...?
Wenn nicht, sehe ich auch keine andere Umgehungsmöglichkeit mehr oder gibt es doch noch eine?