Verlustrücktrag in Zeiten vor der Ehe?

3 Antworten

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Meines Erachtens nicht.

Es sind ja nur die Verluste von A und Verluste sind nur innerhalb der Ehe/Lebenspartnerschaft auf den anderen übertragbar.

Der Verlustvortrag im Bescheid würde ja auch nur für A festgestellt werden.


wfwbinder  31.10.2018, 10:17

So ist es. DH.

SPM181 
Beitragsersteller
 31.10.2018, 10:22
@wfwbinder

Vielen Dank. Hab es erst nach meinem letzten Kommentar gelesen.

SPM181 
Beitragsersteller
 31.10.2018, 10:20

Vom Bauchgefühl würde ich es auch so sehen, aber werden die Verlustvorträge des Einen durch die Ehe nicht auch die des Anderen. Meine Vermutung ist, dass die Verlustvorträge an die Steuernummer gebunden sind. Erst an die von A, dann an die von A+B, jedoch niemals an die von B alleine. Sicher bin ich mir aber leider nicht... :-(

Petz1900  31.10.2018, 10:29
@SPM181

nee, die werden innerhalb der Ehe nur miteinander verrechnet, gehen aber nicht auf den anderen über

EnnoWarMal  31.10.2018, 11:29
@SPM181
aber werden die Verlustvorträge des Einen durch die Ehe nicht auch die des Anderen.

Dieser Satz kein Verb. Es ist unklar, was hier ausgesagt werden sollte.

Der Verlustvortrag ist nicht an die Steuernummer gebunden, sondern an den Steuerpflichtigen.

nee, die werden innerhalb der Ehe nur miteinander verrechnet,

Nein. Was später verrechnet wird, ist der Gesamtbetrag der Einkünfte. Bis zu dessen Ermittlung werden die EInkünfte für jeden Beteiligten extra berechnet, Wortlaut § 26b EStG.

Petz1900  31.10.2018, 11:42
@EnnoWarMal

oh, der Germanistik-Papst versteht meine Sätze nicht.

oh, wie kann man einen Gesamtbetrag der Einkünfte verrechnen?
Ich habe bisher immer nur einen Gesamtbetrag der Einkünfte gesehen.

SPM181 
Beitragsersteller
 09.11.2018, 19:54
@EnnoWarMal
Dieser Satz kein Verb. Es ist unklar, was hier ausgesagt werden sollte.

Das Verb ist "werden", so wie in "Der Junge wird zum Mann" (vgl. Kopulaverb).

Trotzdem danke.

 

EnnoWarMal  10.11.2018, 06:08
@SPM181

Danke für den Deutschunterricht. Ich werde meiner Lehrerin einen Zettel aufs Grab legen, auf dem steht, dass in diesem Fall das Hilfsverb "werden" zum Verb befördert wurde.

In einer der nächsten Sessions erhoffe ich mir, dass sie mir zu verstehen gibt, was der Satz an sich bedeuten soll.

Nein.

Bei der Zusammenveranlagung werden die Einkünfte zunächst für jeden Ehegatten einzeln ermittelt; hierzu gehört auch die Verrechnung des Verlustes. Erst dann werden die Ehegatten wie ein (1) Steuerpflichtiger behandelt.

Im Jahr 2016 waren A und B nicht miteinander verheiratet. Eine Nutzung des Verlustes des A duch den B kommt nicht in Betracht, da für 2016 keine Zusammenveranlagung gewählt werden kann.

Habe nun doch noch eine Quelle dazu gefunden, die das bestätigt, was hier bisher auch geantwortet wurde:

"Im Falle der Heirat bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft, z. B. im Jahr 02 kann kein Verlustabzug von Gewinnen des anderen Ehegatten/Lebenspartners aus dem Jahr01 vorgenommen werden."

Quelle: Prof. Klaus Lindberg, Haufe, Finance Office Professional (https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/verlustausgleich-und-verlustabzug-19-negative-einkuenfte-bei-ehegatten_idesk_PI11525_HI2026859.html)

Woher ich das weiß:Recherche