Kann man einen Steuerfreibetrag rückgängig machen?
Ich habe mir 2016 einen Steuerfreibetrag eintragen lassen. Nun habe ich bei meiner Januar Gehaltsabrechnung gesehen, dass dieser immer noch existiert und gesehen, dass Freibeträge nun 2 Jahre gelten. Kann ich die Eintragung für das Gesamtjahr 2017 rückgängig machen?
Durch den Freibetrag muss ich, soweit ich weiß, eine Steuererklärung abgeben. Für das Jahr 2017 möchte ich aus bestimmten Gründen im nächsten Jahr keine Steuererklärung abgeben (sondern erst 2019). Ist das irgendwie möglich?
1 Antwort
Ein Wechsel der ELStAM ist immer nur zum 1. des Folgemonats möglich, sprich du bist für 2017 zur Abgabe der ESt-Erklärung verpflichtet. Diese Pflichtveranlagung wird bei Eintragung der ELStAM vermerkt, sodass die Abgabe der Erklärung maschinell überwacht wird.
Aus welchem Grund willst du denn keine Erklärung abgeben?