Als Kleinunternehmen gebrauchte Kamera von privat kaufen?
Hallo, ich habe als Fotograf ein Kleingewerbe und mir eine gebrauchte Kamera von einer Privatperson zugelegt. Diese Person möchte mir nun aber keine Rechnung ausstellen, da sie sonst teuerer verkauft hätte werden müssen (sagt die Person).
ich benötige aber doch eine Rechnung, da ich den Erwerb der gebrauchten Kamera nachweisen können muss und in meiner EÜR aufführen muss.
Und muss ich die Kamera abschreiben? Kann mir da jemand weiterhelfen?
1 Antwort
Jeder, der einen Geldbetrag erhält muss dafür eine Quittung ausstellen.
§ 368 BGB Quittung1Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen. 2Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse, dass die Quittung in anderer Form erteilt wird, so kann er die Erteilung in dieser Form verlangen.
Womit hat der ein Problem? Wie teuer ist die Kamera denn? Selbst wenn er sie innerhalb eines Jahres vor dem Verkauf an Dich, billiger eingekauft hätte, müsste er dabei 600,- Euro Gewinn machen, damit es steuerlich relevant wäre.
Weigert er sich trotzdem, schreibst Du einen Eigenbeleg:
Herrn MAx Mustermann, Adresse am 12. 07. 2021 Euro 700,- für eine Canon ......., Kamera gebraucht, Baujahr ca. ...., Seriennummer ............ bezahlt.
Ort, Datum, Deine Unterschrift.
Dann kannst Du sie auch Abschreiben. Man muss Ausgaben glaubhaft machen, nicht zwingend belegen.