Differenzbesteuerung nach § 25a UstG bei neuware?

2 Antworten

Du kannst § 25 a UStG anwenden, wenn Du von privat, oder von einem Kleinunternehmer kaufst.

Ob neu, Vorführgerät, oder gebraucht, ist dabei egal.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hasanedr1 
Beitragsersteller
 21.04.2021, 14:32

Wie nutze ich das! :

Zum Beispiel

Ich habe eine Ware von einer privat Person für 90 € gekauft

Und dann bei ebay für 100 € wiederverkauft

Wie steht die Preis in der Rechnung (Ohne 19 % UStG)?

wfwbinder  21.04.2021, 14:52
@Hasanedr1

In der Rechnung darfst Du keine Umsatzsteuer ausweisen.

Da schreibst du den Vermerkt, "kein Umsatzsteuerausweis gem. § 25 a UStG."

Umsatzsteuer bezahlst Du aus den 10,- Euro Aufschlag.

Hasanedr1 
Beitragsersteller
 21.04.2021, 17:43
@wfwbinder

Wo schreibe ich den Aufschlag?

In andere Papier (nicht in die Rechnung)??

wfwbinder  21.04.2021, 17:47
@Hasanedr1
Wo schreibe ich den Aufschlag?

Nirgends, das ergibt sich doch, wenn Du in der Anlage EÜR zu Deine Einkommensteuererklärung die Einnahmen und die Ausgaben aufführst.

Dann sind meines Wissens nach 90 € ohne Steuer und für die 10 € Differenz musst Du dann ganz normal die 19 % Umsatzsteuer berechnen.

Und auf der Rechnung angeben, dass die Differenzbesteuerung zugrunde liegt.