Hintergrund meiner Frage ist dieser Artikel von 2017:

https://www.maslaton.de/news/Grosser-Senat-des-BFH-verwirft-den-Sanierungserlass-des-BMF--n512

Oder hat das eine mit dem anderen nichts zu tun?

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Könnte sein, vielleicht hat er deshalb auf die Revision verzichtet. Hat er schon mal das Geld für die Anwälte gespart.

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Hier ist die Fortsetzung der Geschichte:

http://www.finanzfrage.net/frage/fragen-zur-verrechnung-des-verlustvortrages-mit-gewinntopf-bei-der-depotbank

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Die Hardcopy ist etwas schwer zu lesen. Deshalb die m. E. wichtigen Passagen (Geldströme betreffend) hier nochmal:
"Die bei einem DB Job-Ticketvertrag überlicherweise anfallenden Aufgaben der Firma, wie z. B. ... Inkasso der Abo-Ticketkosten beim Mitarbeiter ... können, durch Abschluss eines Servicevertrag, vom DB Abo Center übernommen werden. Das Serviceentgelt kann vom Abo-Kunden direkt an die Bahn bezahlt werden.

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Tschuldigung das Wort "Billion" ist natürlich zu viel.

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Ok, sorry für den einen Teil der Frage hätte ich selber vorher drauf kommen können: Offensichtlich werden 0,2% Finanztransaktionssteuer vom Kaufpreis verlangt.

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